Die bischöfliche Stadtordnung kommt nach Verhandlungen mit den Teilhabern Henneberg und Weinsberg zustande. Sie betont, die Stadt solle einen Rat, aber "keyn zünfft noch sunder eynunge" haben.
Der Hochmeister Reinhard von Neipperg übergibt dem Mainzer Erzbischof Berthold von Henneberg die Schlösser und Städte Prozelten und Neubrunn, sowie die dem Deutschen Orden gehörenden Dörfer und Rechte. Der 1493 ausgehandelte Tausch wird damit wirksam.
Nach dem Tausch von Stadtprozelten gegen Neckarsulm und Scheursberg bleibt die Stadt in Mainzer Besitz (vorheriger Besitzer war der Deutsche Orden).
Das Würzburger Kloster St. Stefan überträgt seine Gerichtsrechte in Dettelbach laut Lorenz Fries an das Hochstift Würzburg.
Es ist eine Stadtordnung niedergeschrieben, ausgstellt vom Mainzer Erzbischof Adolf II. von Nassau für "unser stat Bischofsheim".
Graf Johann gibt dem Ritter Eberhard Klinckhard verschiedene Lehen, darunter den Zins von Wertheim, den Zins von Kreuzwertheim und den gräflichen Hof in Wertheim, jeweils zur Hälfte. Die andere Hälfte hält Eberhards Onkel Philipp Klinckhard.
König Ladislaus II. von Böhmen gibt Burg und Stadt Wertheim (ohne den Voigtshof) Graf Johann von Wertheim als Lehen.
1485 verpfändet Landgraf Wilhelm von Hessen seinen vierten Teil an Schloss Schildeck und Brückenau samt aller Dörfer und Gerechtigkeiten an Konrad von Hutten um 500 Gulden auf drei Jahre und unter dem Vorbehalt des Öffnungsrechtes. Dieser vierte Teil aber wird später von Hessen wieder eingelöst.
Laut Lorenz Fries verkauft Dieter von Amerbach seine Gült und Güter in Homburg an den Würzburger Bischof für 100 Gulden.
Der Würzburger Bischof kauft laut Lorenz Fries etliche Gült und Zins in Homburg und Trennfeld von den Grafen von Wertheim.