Die bischöfliche Stadtordnung kommt nach Verhandlungen mit den Teilhabern Henneberg und Weinsberg zustande. Sie betont, die Stadt solle einen Rat, aber "keyn zünfft noch sunder eynunge" haben.
Die Stadterhebung erfolgt erst nach mehrmaligem Besitzerwechsel 1484 durch den Würzburger Bischof Rudolph II. von Scherenberg. Für 1484 ist auch die Bezeichnung "civitas" belegt.
Der Hochmeister Reinhard von Neipperg übergibt dem Mainzer Erzbischof Berthold von Henneberg die Schlösser und Städte Prozelten und Neubrunn, sowie die dem Deutschen Orden gehörenden Dörfer und Rechte. Der 1493 ausgehandelte Tausch wird damit wirksam.
Nach dem Tausch von Stadtprozelten gegen Neckarsulm und Scheursberg bleibt die Stadt in Mainzer Besitz (vorheriger Besitzer war der Deutsche Orden).
Es ist eine Stadtordnung niedergeschrieben, ausgstellt vom Mainzer Erzbischof Adolf II. von Nassau für "unser stat Bischofsheim".
Nach der Teilung des kurfürstlichen Landes Sachsen erhält Ernst von Sachsen u.a. Eisfeld, Hildburghausen, Heldburg, Sonneberg und Coburg (ernestinische Linie).
Laut Lorenz Fries verkauft Dieter von Amerbach seine Gült und Güter in Homburg an den Würzburger Bischof für 100 Gulden.
Der Würzburger Bischof kauft laut Lorenz Fries etliche Gült und Zins in Homburg und Trennfeld von den Grafen von Wertheim.
Graf Johann gibt dem Ritter Eberhard Klinckhard verschiedene Lehen, darunter den Zins von Wertheim, den Zins von Kreuzwertheim und den gräflichen Hof in Wertheim, jeweils zur Hälfte. Die andere Hälfte hält Eberhards Onkel Philipp Klinckhard.
Laut Lorenz Fries verkauft Hans von Vestenberg zu Schlüsselfeld seinen Teil am Zehnten zu Iphofen für 200 Gulden an den Würzburger Bischof.