Markgraf Friedrich der Ältere von Brandenburg-Ansbach verleiht einen Wochenmarkt.
Fladungen und Bischofsheim erhalten eine Stadtordnung ("Weistum").
An der Spitze des Rats steht der Schultheiß, seine Ernennung und Absetzung liegt beim Bischof als Landesherr.
Laut Lorenz Fries verschriebt der Würzburger Bischof Rudolf von Scherenberg Apel von Lichtenstein jährlich 40 Gulden auf die Bede zu Ebern, was mit insgesamt 800 Gulden wieder einzulösen ist.
Laut Lorenz Fries lieh sich der Würzburger Bischof von Heinrich Link zu Schwabach 1000 Gulden und verschreibt ihm dafür jährlich an Petri Cathedra 50 Gulden an den Steuereinnahmen in Iphofen.
Hilpoltstein kommt zum Herzogtum Bayern.
Philipp von Seldeneck und Jakob Haimburg bestätigten der Stadt eine Reihe detailliert aufgeführter Rechte. Darin sind sechs "Rathesmeister" genannt, von denen jährlich wechselnd je zwei als Bürgermeister fungierten. Die Wahl eines Bürgermeisters oder Ratsmitgliedes sollte vom Rat unter Hinzuziehung des Schultheißen, der Gotteshausmeister und vier Vertreter der Bürgerschaft ("Gemein") vorgenommen werden, wobei der Gewählte von der Herrschaft zu bestätigen war. Bürgermeister und Rat verfügten über die niedere Gerichtsbarkeit, nicht aber über die Lehensherrschaft in Ludwigstadt. Neben einem allgemeinen Aufsichtsrecht über die Stadt und die öffentliche Ordnung (Gebot und Verbot) hatten sie vor allem auch die Tätigkeit von Handwerkern und Kaufleuten und die Einhaltung der Ludwigsstadtäer Maße und Gewichte zu überwachen.
Laut Lorenz Fries bestätigt Bischof Rudolf von Scherenberg den Bäckern und Metzgern der Stadt Iphofen Zoll-, Steuer- und Bedebefreiung für Vieh und Getreide, soweit es sich um ihren Eigenbedarf handelt.
Der Würzburger Bischof verschreibt laut Lorenz Fries seinem "leibbarbirer und Camerer" Eberhart Butner jährlich an Petri Cathedra 10 Gulden an den Steuereinnahmen in Iphofen.
Laut Fries verpfändet Bischof Rudolf von Scherenberg die Ämter Münnerstadt und Aschach auf Lebenszeit an Graf Otto von Henneberg.