Es wird in Schmalkalden ein Stadtgericht oder Schultheiß genannt.
Die Herren von Büdingen, die Orb als Lehen innehaben, sterben aus. Orb fällt an deren Erben, die Herren von Trimberg und Brauneck.
Nach dem Tod des Landgrafen Heinrich Raspe ist während des thüringischen Erbfolgekriegs Hermann I. von Henneberg-Coburg Statthalter von Thüringen und erhält Schmalkalden als thüringisches Allodialerbe.
Bischof Hermann I. von Lobdeburg erhält von Gegenkönig Heinrich Raspe das Schutzrecht über die Juden Würzburgs.
Erste Auseinandersetzung zwischen Bischof Herman I. von Lobdeburg und der Stadtgemeide, als diese nicht bereit ist, den Frontenwechsel des Bischofs von Kaiser Friedrich II. zu Papst Innozenz IV. mit zu vollziehen.
König Heinrich Raspe befreit die Bewohner Bernheims aus Dankbarkeit gegenüber dem Würzburger Bischof (auf Bitten des Würzburger Bischofs) von den Abgaben an den König.
(Gegen-)König Heinrich Raspe erlässt den Leuten von Mainbernheim die Abgabe von 25 Scheffeln Getreide, die sie bislang als Entgelt für den Königsschutz jährlich den königlichen Schultheißen zu zahlen hatten.
Die Grafen von Orlamünde sind Allodialerben der Andechs-Meranier und Gerichtsherren.
Nach dem Aussterben der Andechs-Meranier 1248 kommt Friedrich von Truhendingen in den Besitz von Scheßlitz inklusive Cent.
Ein mainzisches Gut in Külsheim ("villa in Kulshem") ist an die Grafen von Wertheim um 500 Mark verpfändet.