Für die beiden Stadtherren (den Erzbischof von Mainz und den Abt des Klosters) waren zwei Schultheißen zuständig.
Der erzbischöfliche Amtsmann wohnte nicht in der Stadt, sondern "residierte" auf der Burg Wildenberg.
Die Reichsschenken Walther II. und sein Bruder Konrad III.von Klingenberg verkaufen ihren Herrschaftskomplex Stadtprozelten an die Grafen von Wertheim und Hanau.
König Rudolf von Habsburg löst die Stadt wieder aus.
König Rudolf stellt dem Burggrafen Friedrich III. einen Lehnbrief über das Burggrafentum Nürnberg aus, in dem diesem auch Creußen als Lehen zugesichert wird.
Die Stadt erkauft von König Rudolf von Habsburg das Gerichtsprivileg.
Nach der ein Jahr zuvor erfolgten Revindikation Rudolfs von Habsburg und der damit einhergehenden Zugehörigkeit zum Reich erhält Rothenburg o. d. Tauber ein erstes umfassendes Freiheitsprivileg, das die Stadt unter den Schutz des Reiches stellt.
Durch die Henneberger Erbteilung erhält der Würzburger Bischof nach vorhergehender Verpfändung Kissingens an Würzburg das Öffnungsrecht.
Teilung des Marktes und Zentgerichts Themar zwischen der Hartenberger und der Schleusinger Linie der Henneberger.
Die Linie Aschach erhielt eine Hälfte von Münnerstadt, während die andere bei Henneberg-Coburg verblieb.