Graf Rudolf von Wertheim schenkt dem Deutschordenshaus in Eschenbach alle seine Lehen in demselben Dorf.
Der Erzbischof von Mainz verpfändet die Steuer. (siehe: HStAM: Mainz. Urk. 644)
Graf Ludwig von Rieneck-Grünsfeld, der wahrscheinlich als Vogt der Mainzer Kirche damals die Zent zur Eich als Lehen hat, überlässt dem Deutschen Orden alle rieneckischen Rechte an den Leuten in Burg und Stadt Prozelten sowie der anderen Orte der Zent zur Eich.
Der Würzburger Bischof bestätigt dem Pfarrer der auf Blut und Körper Christi geweihten Kapelle bestimmte Güter.
Nach dem Tod Graf Poppos von Eberstein geht Widdern an Gottfried von Hohenlohe.
Hartmut von Kronberg trifft auf Geheiß von Götz und Else von Hohenlohe sowie Hedwig von Eberstein Bestimmungen über die Zentzugehörigkeit der Eigenleute und Landsiedler, die zur Veste Krautheim gehören.
Für den erheblich älteren Teil der Stadt gibt es Ausbaumaßnahmen von Graf Poppo VIII. von Henneberg.
Ein urkundlich erwähnter "advocatus" fungiert wie der Stadtschultheiß als ein landesherrlicher Amtsträger.
Die Brüder Ludwig und Albrecht von Hohenlohe teilen ihren Besitz u.a. in Markbreit. Dabei erhält Ludwig alle Rechte an Markbreit.
Graf Johann von Ziegenhain und seine Schwester Hedwig von Eberstein einerseits und Gottfried von Hohenlohe, seine Ehefrau Elisabeth und deren Schwester Künne andererseits einigen sich über die Verteilung des Erbes des Grafen Poppo von Eberstein. Demnach sollen die von Hohenlohe halb Krautheim erhalten, Hedwig dafür u.a. Widdern.