Der Mainzer Erzbischof Heinrich III. von Virneburg verleiht ein Ungeldprivileg, also eine indirekte Steuer auf Wein.
Die Burggrafen von Nürnberg geloben, die Rechte der ihnen verpfändeten Reichsstadt Windsheim unangetastet zu lassen.
König Karl IV. bestätigt den Juden der Bamberger Kirche alle Freiheiten und verspricht, dass niemand den Schuldnern dieser Juden die Schuld abnehmen solle.
König Karl IV. gibt Ellingen das Befestigungsprivileg, das es gegen lang sich hinziehende Einsprüche von Reichsstadt und Landgericht behauptet.
In einer Fälschung datiert auf den 24. November 1347 bestätigt Kaiser Karl IV. Burgbernheim verschiedene Rechte, die auf Urkunden Karls d. Großen, König Lothars 1128, Kaiser Heinrichs VI. 1198 und König Ludwigs IV. 1320 zurückgehen sollen. Darunter fallen folgende Rechte: hohe Gerichtsbarkeit, Wappen und Siegel zu führen, Bestätigung des Kirchenschutzes für Schwebheim, Höfen, Gallmersgarten, Hochbach und Bergsthofen, sechs Märkte und zwei Wochenmärkte montags und freitags.
Neunkirchen wird als "forum" mit besonderem Marktrecht erwähnt..
Roth ist wohl schon vor 1340 Stadt und bekommt 1349 das Ansbacher Stadtrecht.
Es werden "die Bürgermeister, die Schöffen und der Rat" erwähnt.
Der Ort hat ein Gerichtssiegel.
Die Stadt erhält das Recht, den Blutbann zu verhängen.