Der Stadtrat hat die Gerichtsbarkeit in der Stadt ohne Vorsitz eines Stadtschultheißen inne.
Der aus 12 Personen bestehende Rat ergänzt sich selbst und wählt aus seiner Mitte 2 Bürgermeister. Den 13. Sitz und die 13. Stimme hat der Stadtschreiber.
Es gibt einen Rat aus Ober- und Unterbürgermeistern sowie 10 Ratsherren.
Es gibt 2 Bürgermeister und 10-12 aus der Bürgerschaft gewählte Ratsmitglieder.
In Pegnitz wird neben der Landwirtschaft auch der Bergbau auf Eisenerz aus dem Arzberg betrieben. Von den verschiedenen Handwerken verdient vor allem die Bierbrauerei besondere Erwähnung, da die umliegenden Dörfer nicht brauen durften, in Pegnitz jedoch jeder Bürger ursprünglich das Brau- und Schankrecht hatte.
Der Rat in Rodach besteht aus Stadtverordneten und Magistratsherren.
Das Gelnhäuser Stadtrecht bildet eine eigene Stadtrechtfamilie.
Die Stadtverwaltung erfolgt durch Bürgermeister und Schöffen.
Jeder Bürger besitzt das Braurecht.
Ein eigenes Stadtgericht setzt sich aus dem landesherrlichen Amtsmann und den 12 Ratsverwandten zusammen und wird im Bedarfsfall gehegt.