In Bamberg gibt es ein Zentgericht, das auf die karolingische Gau-Zentenverfassung zurückgeht.
Der Bamberger Bischof Lamprecht von Brunn (1374-98) setzt einen Bürgerrat ein, mit zwölf vom Bischof bestimmten Personen. Diese dürfen beim Ausscheiden eines Mitglieds selbst dessen Nachfolger wählen.
Der Stadtrat hat die Gerichtsbarkeit in der Stadt ohne Vorsitz eines Stadtschultheißen inne.
Der aus 12 Personen bestehende Rat ergänzt sich selbst und wählt aus seiner Mitte 2 Bürgermeister. Den 13. Sitz und die 13. Stimme hat der Stadtschreiber.
Es gibt einen Rat aus Ober- und Unterbürgermeistern sowie 10 Ratsherren.
Es gibt 2 Bürgermeister und 10-12 aus der Bürgerschaft gewählte Ratsmitglieder.
Der Rat in Rodach besteht aus Stadtverordneten und Magistratsherren.
Die Vogtei übt der Stadtrat aus.
Die Stadtverwaltung erfolgt durch Bürgermeister und Schöffen.
Ein eigenes Stadtgericht setzt sich aus dem landesherrlichen Amtsmann und den 12 Ratsverwandten zusammen und wird im Bedarfsfall gehegt.