In Bamberg gibt es ein Zentgericht, das auf die karolingische Gau-Zentenverfassung zurückgeht.
Der Bamberger Bischof Lamprecht von Brunn (1374-98) setzt einen Bürgerrat ein, mit zwölf vom Bischof bestimmten Personen. Diese dürfen beim Ausscheiden eines Mitglieds selbst dessen Nachfolger wählen.
Das Miltenberger Stadtgericht ist Oberhof für Aschaffenburg, Buchen, Külsheim, Obernburg, Stadtprozelten, König im Odenwald, Wörth am Main und Klingenberg. Für Wörth am Main trifft dies erst seit 1459 zu, für Klingenberg erst seit 1504.
Es gibt 2 Bürgermeister und 10-12 aus der Bürgerschaft gewählte Ratsmitglieder.
Der Rat in Pappenheim besteht aus zwölf Ratsherren, die zugleich auch Gerichtsschöffen sind.
In Pegnitz wird neben der Landwirtschaft auch der Bergbau auf Eisenerz aus dem Arzberg betrieben. Von den verschiedenen Handwerken verdient vor allem die Bierbrauerei besondere Erwähnung, da die umliegenden Dörfer nicht brauen durften, in Pegnitz jedoch jeder Bürger ursprünglich das Brau- und Schankrecht hatte.
Der Rat in Rodach besteht aus Stadtverordneten und Magistratsherren.
Die Vogtei übt der Stadtrat aus.
Das Gelnhäuser Stadtrecht bildet eine eigene Stadtrechtfamilie.
Jeder Bürger besitzt das Braurecht.