Der Pfleger (Richter) und die 7 "Des Rats" als "Schöffen" bilden das Stadtgericht.
Graf Otto X. von Orlamünde erteilt "Ludwigstorff" das Recht auf einen Wochenmarkt und drei Jahrmärkte.
Kaiser Karl IV. befreit alle Bürger und alle Kaufleute in Heidingsfeld von allen geforderten Zöllen.
Ein kodifiziertes Heimgericht nennt Fischerzünfte und Hümplerzünfte, also Schifferzünfte. Außerdem werden für Miltenberg Bäcker, Metzger, Wirte, Hocken, Fürkäufer (Krämer), Wollenweber, Tuchmacher, Lohn- und Weißgerber erwähnt.
In "Statuta und Heimgericht" stehen unter der Überschrift "Von den Fischern" die Regelungen für den Verkauf und den Handel. Über den Fang von Fischen werden allerdings kaum Angaben gemacht.
König Wenzel von Böhmen verleiht dem Ort ein notpeinliches Halsgericht.
Die Bürger von Fladungen zahlen dem Würzburger Bischof Gerhard von Schwarzburg 1500 Pfund Heller, damit dieser sie für sechs Jahre (bis 11. November 1388) von aller Steuer befreit.
Die Bürger von Bischofsheim zahlen dem Würzburger Bischof Gerhard von Schwarzburg 1500 Pfund Heller, damit dieser sie für sechs Jahre (bis zum 11. November 1388) von allen Steuern befreit.
Die umfangreiche Gerichtsordnung zeugt von der Freiheit, die der Stettiner Herzog seinen fränkischen Besitzungen lässt.
Die Bürger von Mellrichstadt werden gegen eine Entrichtung von 11000 Pfund Heller von Steuer und Bede bis 1388 befreit.