Die Bürger von Karlstadt erhalten gegen eine Zahlung von 20000 Pfund Heller bis 11. November 1388 eine Steuerbefreiung.
Am 30.11.1382 verpflichten sich die Bürger zu Bischofsheim, dem Bischof bzw. dessen Gläubigern 1500 Pfund Heller zu zahlen, wofür dieser sie fünf Jahre lang von jeder Steuer und Bede auszunehmen verspricht.
In Marktredwitz lassen sich stadtähnliche Rechte nachweisen.
Es wird eine Magistratsverfassung verliehen, die allerdings nur im Stadtkern und einem Gebietsstreifen von etwa 50 Metern um die Mauer gilt.
Der Rat ist nachweisbar.
Gerlach von Hohenlohe verkauft seine eigenen Leute und die Güter zu Iphofen an das Hochstift Würzburg für 600 Gulden.
Burggraf Friedrich von Nürnberg erteilt der Stadt Schwabach das Recht, über Übeltäter zu richten.
Am 15.2.1384 erfolgt durch zwei gleichlautende Privilegien von Burggraf Friedrich V. und Pfalzgraf Ruprecht, dem späteren König, eine Stärkung der Stellung des Rates. Denn nun dürfen die Schwabacher über Leib und Leben gemeinschädlicher Leute richten, wenn der Beschuldigte vor dem Richter und zwei Schöffen seine Tat ohne Folter gesteht. Der Rat fällt dann das Urteil, ist also für die Blutgerichtsbarkeit zuständig.
König Wenzel erlässt ein Münzgesetz, in dem steht, dass außer in Hall nur in Augsburg, Ulm und Nürnberg Heller geprägt werden dürfen.
Der Würzburger Bischof Gerhard von Schwarzburg befreit die Stadt Iphofen gegen einen Betrag von 4000 Gulden von einer weiteren Besteuerung auf zwei Jahre.