Markgraf Friedrich I., der Kurfürst von Brandenburg, erhebt das Dorf zu einem Markt mit Stadtrechten (Nürnberger Recht) und verleiht ihm das Privileg der hohen Gerichtsbarkeit.
Der Würzburger Bischof und der Nürnberger Burggraf vereinbaren laut Lorenz Fries erneut mit der Stadt Kitzingen, dass sie gegen eine Summe von 4000 Gulden in den kommenden 15 Jahren nicht mehr als jährlich 1600 Gulden Steuern zahlen muss.
Die Bürgerschaft streitet mit dem Bischof über den Bau einer Mauer. König Sigismund gesteht den Bürger 1431 das Recht zu, die Stadt auch gegen den Willen des Bischofs zu ummauern. Die Immunitätenbewohner (auf den Stiftsländern) sagen deshalb ihren Stiftern die Treue auf und wollen nur den Bischof als Herrn anerkennen, da sie sonst die Lasten der Bürgerschaft mitzutragen hätten.
Es werden Gerichtsschöffen erwähnt.
Die Stadt erhält das Privileg, über den Blutbann zu entscheiden.
Laut Lorenz Fries gestattet der Würzburger Bischof den Bürgern von Hassfurt am 14.7.1431, Juden aufzunehmen, ihnen Schutz und Schirm zu gewähren und von ihnen Steuern zu verlangen. Bestätigt wird dies vom Domkapitel erst am 6.6.1437.
Den Bürgern von Hassfurt wird die Hochgerichtsbarkeit verliehen.
Laut Lorenz Fries erlaubte der Würzburger Bischof den Bürgern von Hassfurt am 4.6.1432, eine Mühle am Main zu erbauen. Dieser Mühle wurden von Bischof Gottfried von Limpurg am 7.12.1442 Freiheiten und Privilegien bestätigt.
Prichsenstadt besitzt das Recht, jährlich einen Stadtrat zu wählen.
Der Würzburger Bischof und der Nürnberger Burggraf vereinbaren laut Lorenz Fries, dass sie auf ewig von der Stadt Kitzingen nicht mehr Steuern als 1600 Gulden jährlich verlangen werden. Davon erhält der Bischof 1000 Gulden und der Nürnberger Burggraf 600 Gulden.