Bürgermeister, Rat und Bürger der Stadt Iphofen verpflichten sich laut Lorenz Fries, in den folgenden vier Jahren jährlich 300 Gulden an den Schenk Konrad von Limpurg und seine Brüder, 400 Gulden an "Raban Hofwart von Kirchaim" und 100 Gulden an den Würzburger Bischof zu zahlen. Dafür befreit sie der Bischof vier Jahre lang von allen Abgaben.
Der Würzburger Bischof und der Nürnberger Burggraf vereinbaren laut Lorenz Fries erneut mit der Stadt Kitzingen, dass sie gegen eine Summe von 4000 Gulden in den kommenden 15 Jahren nicht mehr als jährlich 1600 Gulden Steuern zahlen muss.
Die Bürgerschaft streitet mit dem Bischof über den Bau einer Mauer. König Sigismund gesteht den Bürger 1431 das Recht zu, die Stadt auch gegen den Willen des Bischofs zu ummauern. Die Immunitätenbewohner (auf den Stiftsländern) sagen deshalb ihren Stiftern die Treue auf und wollen nur den Bischof als Herrn anerkennen, da sie sonst die Lasten der Bürgerschaft mitzutragen hätten.
Es werden Gerichtsschöffen erwähnt.
Die Stadt erhält das Privileg, über den Blutbann zu entscheiden.
Laut Lorenz Fries gestattet der Würzburger Bischof den Bürgern von Hassfurt am 14.7.1431, Juden aufzunehmen, ihnen Schutz und Schirm zu gewähren und von ihnen Steuern zu verlangen. Bestätigt wird dies vom Domkapitel erst am 6.6.1437.
Den Bürgern von Hassfurt wird die Hochgerichtsbarkeit verliehen.
Laut Lorenz Fries erlaubte der Würzburger Bischof den Bürgern von Hassfurt am 4.6.1432, eine Mühle am Main zu erbauen. Dieser Mühle wurden von Bischof Gottfried von Limpurg am 7.12.1442 Freiheiten und Privilegien bestätigt.
Markgraf Johann von Brandenburg erlaubt den Bürgern, einen Rat zu wählen. Dieser besteht aus jeweils einem Ober- und einem Unterbürgermeister, aus Ratsmitgliedern und aus vier Viertelmeistern.
Der Würzburger Bischof und der Nürnberger Burggraf vereinbaren laut Lorenz Fries, dass sie auf ewig von der Stadt Kitzingen nicht mehr Steuern als 1600 Gulden jährlich verlangen werden. Davon erhält der Bischof 1000 Gulden und der Nürnberger Burggraf 600 Gulden.