Erwähnung von Bürgermeister und Rat. Das Ratskollegium besteht aus zwölf Bürgern, davon sind vier Bürgermeister, und vier Gemeindevorsteher.
Trotz der städtischen Stadtverwaltung mit Stadtrat, Stadtgericht und Marktrechten ist der Name Stadtlauringen ein bloßer Rechtstitel.
Der Mainzer Erzbischof Johann II. von Nassau befreit alle Bürger von "Wellmundasheim" von allen auswärtigen Gerichten, womit das Dorf stadtähnliche Rechte bekommt. Ein Stadtrat kann sich dennoch nicht etablieren.
Die zwölf Schöffen des Rates werden genannt.
Die Thüringer Grafen versprechen dem Stadtrat, die Bürgschaft, die der Rat beim Verkauf an den Würzburger Bischof, an den Stettiner Herzog und an einen Prager Bürger zahlen sollte, zu übernehmen.
Handwerker und Bauern können als Vertreter die "Sechser" zu den Ratssitzungen abordnen. Dieses Recht endete mit der Niederschlagung des Bauernaufstandes.
Als städtische Beamte sind der Notar, zwei städtische Baumeister und zwei "Gotteshausmeister" genannt, außerdem ein Stadtknecht, drei Flurknechte, ein Viehhirte, ein Schafhirte und eine Gänsehirtin.
Es gibt einen städtischen Rat mit Ober- und Unterbürgermeister sowie sechs Ratsherren.
Zu Beginn des 15. Jahrhunderts besteht der Bayreuther Magistrat aus einem zwölfköpfigen Ratskollegium mit einem Bürgermeister an der Spitze.
Der Oberbürgermeister ist Stadtoberhaupt, Rechnungsführer der Stadt, der Kirche, der Schule, des Spitals sowie des Feld- und Bauwesens.