Das "Halß- oder peinlich gericht" zu Lohr wurde vom Lohrer Rat dominiert, der - so der Befund von 1636/40 - allein zwölf von den 16 Bluttschöffen stellte.
Valentin Holzapfel ist in Lohr Spitalmeister, Ratsherr und Geistlicher Lehenverwalter.
Es wurde in Kronach auf Bitten des Rates eine Franziskanerniederlassung eingerichtet, die für die Seelsorge in der Stadt und in den umliegenden Orten von besonderer Bedeutung wurde.
Dem Ratskollegium sind vier Vertreter der Bürgergemeinde beigeordnet, die seit 1655 ebenso wie die Mitglieder des Rates ihr Amt auf Lebenszeit behalten und in der Regel in die Stellen ausscheidender Ratsmitglieder aufrücken.
Der im Vergleich zum Inneren Rat immer unselbstständig gebliebene Äußere Rat wird scheinbar Ende des 17.Jahrhunderts endgültig abgeschafft.
Nach einer Verordnung der Bamberger Regierung von 1672 sollten die vier Bürgermeister, die auch zur Rechnungslegung gegenüber dem Bischof bzw. dem Haupt- oder Oberamtmann verpflichtet waren, jährlich abwechselnd für die Verwaltung verantwortlich sein.
Aufgrund einer Revision der Ratsrechte von 1687 bleiben dem Magistrat nur noch Bußen für "geringe Feldvergehen"; in Schul-, Erbschafts-, Kauf- und Verkaufsangelegenheiten liegt die Zuständigkeit allein beim Oberschultheißen.
Eine Amtsordnung regelte die Kompetenzen von Obervogt, Stadtvogt (Untervogt), Bürgermeister und Rat.
Nach einem vor 1692 geschlossenen Rezess wurde die "kleine und niedere Vogteilichkeit" der Stadt Teuschnitz neuerdings bestätigt. Diese von Bürgermeister und Rat augeübte Vogtei umfasste das Recht, in Fällen wie "truckhen schlegen, schänden und schmähen", also solchen Vergehen, die nicht zur Centgerichtsbarkeit gehörten, die Täter selbst abzuurteilen.
Ein Privileg Kaiser Leopolds spricht dem Rat das Kooptationsrecht neuer Familien zu.