Ein gewisser Wortwin wird als "civis in Rienekke" bezeichnet. Dies könnte das Vorhandensein einer Bürgerschaft beweisen.
Zum ersten Mal werden Bürger und ein Stadtsiegel erwähnt.
Am Anfang der städtischen Entwicklung zum Rat nimmt die "universitas civium" die Selbstverwaltung wahr.
Es wird erstmals ein Bürger von Kissingen erwähnt. Hierdurch kann die städtische Qualität Kissingens erstmals als belegt gelten.
Im ältesten Eichstätter Lehenbuch ist vor oder um 1300 von "cives Wintspacen[ses]" die Rede.
Es ist von einem "minister et universitas civium" Dinkelsbühls die Rede.
Graf Gebhard von Hirschberg verleiht den Bürgern von Eichstätt das Recht, die Gerichtsbarkeit über die Stadt selbst ausüben zu dürfen. Sie erhalten die volle Freiheit auf Eheschließung und der Graf sichert ihnen zu, keine ungerechten Steuern zu erheben.
König Adolf verleiht den Ratsherren und Bürgern von Windsheim die Gnade, dass es niemandem erlaubt sein solle, sie vor ein weltliches Gericht außerhalb ihrer Stadt zu laden.
Bischof Manegold von Neuenburg verbündet sich mit König Adolf von Nassau gegen die Würzburger Bürger.
In einer Urkunde Bischof Manegolds von Neuenburg wird verfügt, dass die "burgere alle arme und riche" dem Bischof die überkommenen Rechte schulden und "ir burgermeister, rat, rathus und ratsloggen" abgetan werden sollen; damit liegt die Entscheidung über Zünfte und Ungeld allein in bischöflichem Ermessen.