Der Bamberger Bischof Lamprecht von Brunn erwähnt den Bau einer Stadtmauer.
Der Würzburger Bischof Gerhard von Schwarzburg erlaubt dem Deutschen Orden, Neubrunn zu befestigen.
König Wenzel verleiht einen Sonderzoll zum Mauerbau.
Herzog Swantibor I. von Pommern-Stettin gibt den "Burgeren und Rath der Stadt zu Altdorf" das Recht, den Graben mit Fischen zu besetzen.
Swantibor I. von Pommern-Stettin und seine Frau Anna überreichen der Stadt den sie umgebenden Graben.
Der untere Turm am Niedertor wird erstmals erwähnt.
Eine Ummauerung ist nachweisbar.
König Wenzel erweitert das Besfestigungsrecht Ellingens dahingehend, dass sich Ellingen wie Weißenburg befestigen darf - allerdings unter der Zusicherung an Weißenburg, dass Ellingen nicht zur Stadt erhoben wird.
Die langgestreckt-schildförmige Stadt war mit einer um 1400 errichteten, mit zwei kleinen Tortürmen versehenen Stadtmauer umgeben.
Zwischen 1394 und 1414 leistet das Kloster Ebrach für den Mauerbau umfangreiche Beiträge in Form von Fuhren von Quadersteinen, Lieferung von Holz und Bereitstellung von Arbeitskräften für den Aushub des Grabens.