Graf Ludwig von Oettingen verkauft Ansbach und Dornberg an Burggraf Friedrich IV. von Nürnberg. Der Zehnt von Weikersheim, Iphofen und Burgbernheim ist dabei vom Kauf ausgenommen. Die Bürgen sollen sich im Falle von Vertragsbruch in Nürnberg einfinden.
Kaiser Ludwig IV. verspricht, Windsheim, das an den Burggrafen von Nürnberg, dem es verpfändet ist, 3000 Pfund Heller gezahlt hat, sechs Jahre lang nicht mehr mit außergewöhnlichen Steuern (zusätzlich zu den gewöhnlichen Steuern von 3000 Pfund Heller) zu belasten.
Einen konkreten Hinweis auf Juden in Lohr bietet die dortige Ungeldordnung vom 5.4.1331, wo unter anderem auch Juden als ungeldpflichtig für den Ausschank von Wein, Bier oder Met genannt werden.
Zeugnis für eine Befestigung des Ortes legt die Ungeldordnung vom 5.5.1331 ab, in welcher der Ertrag des Ungelds in besonderem Maße der Stadtbefestigung in der "stat zu lore" zugute kommen sollte.
Es taucht in Aschaffenburg zum ersten Mal mit Heilmann Schwab ein Keller (Amt) auf.
Kraft von Hohenlohe erhält von Würzburgs Bischof Hermann II. Hummel von Lichtenberg diverse Lehen, darunter den Zehnt und die halbe Burg in Rothenfels.
Ludwig von Hohenlohe beurkundet, dass die Stadt Rothenburg (Christen und Juden) ihre Steuerschuld von 100 Pfund Heller bei ihm beglichen hat.
Der Eichstätter Bischof Heinrich V. Schenk von Reicheneck bestätigt den Bürgern Eichstätts eine auf zwei Jahre geleistete Vorausbezahlung ihrer Steuer.
Kaiser Ludwig IV. beurkundet, dass sich die Bürger von Rothenburg mit 4000 Pfund Heller von der Verpfändung an Ludwig von Hohenlohe gelöst haben; er befreit sie auf sieben Jahre von der Steuer und verspricht, die Stadt nicht mehr zu verpfänden.
Der Ritter Hermann von Bernheim hat diverse Güter und Rechte in Burgbernheim als Lehen vom Hochstift Würzburg inne, darunter den Weinzehnten.