König Ruprecht bestätigt der Stadt Nürnberg den von den Burggrafen erkauften Schnitter- und Schmiedepfennig.
Dietz Zobel erhält "seinen Teil" des Königshofener Zehnts vom Würzburger Bischof zu Lehen.
Otto von Hessberg erhält den halben Lenkersheimer Zehnten als Lehen vom Würzburger Bischof.
Martin von Seinsheim erhält den halben Zehnt von Lenkersheim als Lehen vom Hochstift Würzburg.
Der Würzburger Bischof Johann I. von Egloffstein befreit alle Personen, die innerhalb der kommenden vier Jahre nach Ebern ziehen, dort von Steuer und Bede.
Der Mellrichstadter Zehnt geht als Lehen des Hochstifts Würzburg an den Ritter Friedrich von Bibra.
Erhard von Lichtenstein erhält 1/8 des Seßlacher Zehnts zu Lehen.
Der Würzburger Bischof Johann I. von Egloffstein befreit die Städte Arnstein, Karlstadt, Neustadt, Meiningen, Mellrichstadt, Bischofsheim, Fladungen, Gemünden, Königshofen, Gerolzhofen, Haßfurt, Seßlach, Iphofen, Röttingen, Ebern und Dettelbach auf vier Jahre von der Steuer. Sollte der Bischof eine außerordentliche Steuer erheben wollen, muss diese allerdings gezahlt werden.
Dietrich Schott erhält den halben Seßlacher Zehnten vom Hochstift Würzburg zu Lehen.
Bürgermeister, Rat und Gemeinde von Arnstein überlassen laut Lorenz Fries Bischof Johann von Egloffstein den zwölften Pfennig und werden im Gegenzug für vier Jahre von Steuer und Bede befreit.