König Ruprecht bestätigt der Stadt Nürnberg den von den Burggrafen erkauften Schnitter- und Schmiedepfennig.
Ewald von Poppenhausen erhält den Zehnt von Ebenhausen als Lehen vom Würzburger Hochstift. Vier Jahre später verpfändet Ewald die Hälfte um 184 fl an Hermann von Eberstein (7.3.1405). 1407 verkauft Ewald eine Hälfte des Zehnten an Dietz von Thüngen (allerdings wird nicht klar, welche).
Dietz Truchsess von Wetzhausen erhält mehrere Lehen vom Hochstift Würzburg, darunter den Zehnten in Hofheim.
Otto von Hessberg erhält den halben Lenkersheimer Zehnten als Lehen vom Würzburger Bischof.
Martin von Seinsheim erhält den halben Zehnt von Lenkersheim als Lehen vom Hochstift Würzburg.
Volkmar von Lichtenstein erhält ein Drittel des Zehnt von Ebern als Lehen vom Hochstift Würzburg.
Erhard von Lichtenstein erhält 1/8 des Seßlacher Zehnts zu Lehen.
Der Würzburger Bischof Johann I. von Egloffstein befreit die Städte Arnstein, Karlstadt, Neustadt, Meiningen, Mellrichstadt, Bischofsheim, Fladungen, Gemünden, Königshofen, Gerolzhofen, Haßfurt, Seßlach, Iphofen, Röttingen, Ebern und Dettelbach auf vier Jahre von der Steuer. Sollte der Bischof eine außerordentliche Steuer erheben wollen, muss diese allerdings gezahlt werden.
Dietrich Schott erhält den halben Seßlacher Zehnten vom Hochstift Würzburg zu Lehen.
Bürgermeister, Rat und Gemeinde von Arnstein überlassen laut Lorenz Fries Bischof Johann von Egloffstein den zwölften Pfennig und werden im Gegenzug für vier Jahre von Steuer und Bede befreit.