Der Würzburger Bischof Lorenz von Bibra gibt Philipp Truchsess von Wetzhausen zu Großlangheim diverse Lehen, darunter drei Teile am Zehnten von Hofheim.
Ein Sechstel des Külsheimer Zehnts geht Philipp von Riedern von den Grafen von Rieneck zu Lehen.
Es wird eine Ordnung erlassen. Gerolzhofen ist Sitz eines würzburgischen Amts, Kastens und einer Zents.
Kunz von Leonrod erhält ein Achtel des Lenkersheimer Zehnts vom Bischof von Würzburg zu Lehen. Dieses Achtel war nach dem Tod seines Vaters Wilhelm an ihn und seinen Bruder gefallen, jetzt jedoch gehört es ihm allein.
Laut Lorenz Fries gingen die jährlichen 40 Gulden an der Bede zu Ebern, die Apel von Lichtenstein 1489 verpfändet wurden, über den Erbweg an Heinz, Herbert und Hans Maurer. Diese verkauft die jährlichen Einnahmen 1515 für 800 Gulden an die Pfarrei St. Peter in Würzburg
Der Würzburger Bischof verbessert und bestätigt laut Lorenz Fries die Iphofener Steuerordnung von 1466.
Die Besetzung der Ämter und die Wahl der zwölf Mitgleider des Rates schildert das Windsbacher Landbuch von 1522 detailliert: Alle Ämter innerhalb und außerhalb des Rats wurden von Amtmann, Vogt, Bürgermeister und Rat besetzt und entsetzt. Die Ratserneuerung wurde jährlich an den Osterfeiertagen, acht oder 14 Tage danach, wie es dem Amtmann oder Vogt gelegen war, vorgenommen. Dazu wurde der Rat auf das Rathaus geladen, in zwei Gruppen zu je sechs Mitgliedern aufgeteilt, von denen jede in Anwesenheit des Amtmanns oder Vogtes einen der beiden Bürgermeister zu wählen hatte. Danach wurde der Rat entlassen. Amtmann, Vogt und beide Bürgermeister berieten sich und forderten zehn von den bisherigen Räten wieder herein, dazu ernannten sie zwei weitere Räte, die bisher nicht Mitglieder des Gremiums gewesen waren. Zwei weitere Mitglieder aus der Gemeinde wurden erwählt, um bei der Rechungsprüfung mitzuwirken. Danach mussten die Amtsinhaber, Bürgermeister, Baumeister, zwei Steuermeister, zwei Gotteshauspfleger, ihre Rechnungen ablegen, um dann von Amtamnn, Vogt, Bürgermeister und Rat erneut gewählt zu werden. Im Anschluss daran gab es, auch für den Pfarrer, Stadtschreiber und Stadtknecht, ein Mahl.
Bischof Konrad von Thüngen leiht sich laut Lorenz Fries 2000 Gulden von den Herren von Rotenhan und verschreibt ihnen jährlich 100 Gulden an den Einnahmen in der Stadt Hassfurt. Zwei Jahre später wird diese Verschreibung wieder eingelöst.
Bischof Konrad von Thüngen verschreibt laut Lorenz Fries Heinz Truchsess zu Bundorf 50 Gulden an den Einnahmen in der Stadt Hassfurt für eine Summe von 1000 Gulden.
Der Mainzer Erzbischof Albrecht von Brandenburg und Graf Michael von Wertheim legen Streitigkeiten bei, u.a. wegen des Geleits von Freudenberg nach "Birstat" und von Miltenberg sowie wegen Steuer und Bede von Wertheim. Die Zentobrigkeit in Miltenberg und Külsheim hat das Hochstift Mainz.