Bischof Konrad von Thüngen leiht sich laut Lorenz Fries 500 Gulden von den Herren von Rotenhan und verschreibt ihnen jährlich 25 Gulden an den Einnahmen in der Stadt Hassfurt.
Bischof Konrad von Thüngen leiht sich laut Lorenz Fries 500 Gulden von Sebastian von Rotenhan und verschreibt ihm jährlich 25 Gulden an den Einnahmen in der Stadt Hassfurt.
Magdalena von Bibtra, geborene von Rotenhan, leiht dem Würzburger Bischof Konrad von Thüngen 2000 Gulden und erhält dafür 100 Gulden an den Einnahmen in der Stadt Hassfurt verschrieben.
Laut Lorenz Fries verkauft Kaspar von Vestenberg zu Rügland einen Teil am Zehnten zu Iphofen für 160 Gulden an den Würzburger Bischof.
Bezüglich der steuerlichen Belastung der einzelnen Bürger lässt sich dem Salbuch von 1531 entnehmen, dass die Stadt Roth mit ihren beiden Vorstädten jährlich Hauptsteuer, je nach Vermögen des einzelnen, in Höhe von 250 Gulden an die Rentmeisterei in Ansbach zu entrichten hat.
1531 muss ein Schiffsmann names Hanß Weber für einen Garten "genant der Jüden Kirchhoff" Bede entrichten - ein Indiz für die Ansiedlung von Juden.
Im Jahr 1533 klagen laut Lorenz Fries Bürgermeister und Rat der Stadt Iphofen vor dem Würzburger Bischof Konrad von Thüngen, dass die Einwohnerzahl aufgrund weiterer Missernten zurückgegangen sei. Dies hatte zur Folge, dass die Bewohner 1531 und 1532 Steuern in Höhe von 1000 Gulden nicht zahlen konnten. Daraufhin erlaubt ihnen der Würzburger Bischof, dass sie die Schulden nicht mehr begleichen müssen und in den kommenden 15 Jahren von den jährlich 800 Gulden Steuern je 200 Gulden einbehalten dürfen, um davon die Stadtummauerung wieder in einen guten Zustand zu bringen.
Da die Stadt Iphofen ihre Steuern nicht mehr zahlen kann, lässt ihr Bischof Konrad von Thüngen Schulden in Höhe von 1000 Gulden nach. Außerdem muss die Stadt in den kommenden 15 Jahren nur noch jährlich 600 Gulden an Steuern zahlen. Gleichzeitig erlässt der Bischof einen neue Stadtordnung.
Ellingen hat 120 zinspflichtige Güter.
Die Steuerleistung der Stadt an den Landesherrn beträgt 30 Gulden.