Graf Ludwig von Stolberg-Königstein erlässt eine Ordnung für die in Wertheim lebenden Juden.
Laut einem Steuerverzeichnis von 1563 erhebt die Stadt Bayreuth Steuern in der Stadtgemarkung innerhalb der Ringmauer von I. Risse 38 Häuser, II. Risse 38 Häuser, Schmiedgasse 15 Häuser, Am Entenmarkt vier Häuser, Schulgäßlein fünf Häuser, Schneidergasse 13 Häuser und eine Badstube, Pristergasse/Am Kirchhof 22 Häuser und eine Badstube, Breite Gasse 15 Häuser, Judengasse 20 Häuser, Frauengäßlein ein Haus und Denzelgäßlein ein Haus. Innerhalb der Mauer sind noch 37 Familien ohne häuslichen Grundbesitz. Des Weiteren erhebt sie Steuern in den Vorstädten außerhalb der Ringmauer von: Vor dem Oberen Tor neun Häuser, Ziegelgasse vier Häuser, Rennweg elf Häuser, Moritzgasse ein Söldengütlein, Moritzhöfen ein Hof, fünf Söldengüter, vier Söldengütlein, ein Haus, vier Sölden; Vor dem Unteren Tor neun Häuser und ein Sölde, Zum Heiligen Kreuz zwei Mühlen (Steinmühle, Spitalmühle) und vier Häuser, Am Neuen Weg eine Ziegelhütte, 14 Häuser, zwei Söldengütlein, ein Haus (Hammerstatt) und zwei Höfe; Wendelhöfen zwei Höfe, Oberobsang vier Höfe, Quellhof ein Hof, Dürschnitz ein Hof und ein Söldengut und Am Thiergarten ein Haus. In den Vorstädten sind noch 51 Familien ohne häuslichen Grundbesitz.
Bischof Friedrich verpfändete die Bede zu Hassfurt für 2000 fl. an Joachim Fuchs zu Wonfurt und den Zehnten zu Hassfurt für 7000 fl. an Eirich von Münster.
In der Stadt Wertheim werden jährlich 1000 Gulden Bede erhoben.
Seit dem späten 16. Jahrhundert ist eine "Nachsteuer" belegt, die von Personen erhoben wurde, die aus Stadt und Amt Kronach wegzogen, um sich in anderen Herrschaften niederzulassen.
Die Wertheimer Bürger legen Beschwerde gegen das Niederlaggeld (Abgabe auf Weintransport) ein.
Kaiser Rudolf II. beglaubigt und bestätigt auf Bitten des Schultheißen, Bürgermeisters und Rats von Marktbreit das Steuerprivileg für Marktbreit vom 31.10.1562.
Die Stadt Wertheim hat sechs Stadttore und vier kleine Tore. Der Stadtrat besteht aus 24 Mitgliedern, von welchen zwölf Teil des Gerichts sind. Der Stadtrat wählt alle Jahre zwei Bürgermeister, von denen einer 12 Gulden bekommt. Der Schultheiss erhält 30 Gulden, der Stadtschreiber 20 Gulden und der Stadtknecht 17 Gulden 20 Kreuzer. Die Grafen von Wertheim erhalten Abgaben in Höhe von 1000 Gulden.
Eine Schatzung ergibt Beträge von 3200 Gulden für Wertheim, 1600 Gulden für Freudenberg und 100 Gulden für Marktheidenfeld.
In Lohr mussten Abziehende dem Privileg von 1597 zufolge Nachsteuer entrichten.