Unter Bischof Wolfgar erhält die Würzburger Kirche von Kaiser Ludwig dem Frommen das Zollrecht.
König Ludwig IV. das Kind gestattet dem Eichstätter Bischof Erchanbald (882-912), beim Bischofskloster einen öffentlichen Markt und eine Münzstätte zu errichten, Zoll zu erheben und eine Burg zu bauen (urbem construere).
Der Ort ist ein Markt mit Münze und Zoll.
Kaiser Konrad II. verleiht bzw. bestätigt der Würzburger Kirche die Münze, die Fährgerechtigkeit, den täglichen Markt, den Zoll sowie die Gerichtsbarkeit über die Stadt und gestattet die Errichtung eines Jahrmarkts.
Kaiser Heinrich III. verleiht dem Bistum Eichstätt einen Markt in Beilngries und Waldkirchen im Nordgau samt Zoll und Gericht.
Ansbach wird als Zollstätte erwähnt.
König Heinrich IV. stellt dem Domkapitel zu Bamberg den von seinem Vater, Kaiser Heinrich III., nach Nürnberg verlegten Markt zu Fürth mit Zoll und Münze zurück und verleiht für den Marktort Immunität.
Die Bürger von Worms erwerben ein Nürnberger Zollfreiheitsprivileg.
Durch ein königliches Privileg werden alle Mainzölle aufgehoben (nicht Neustadt/Main., Aschaffenburg und Frankfurt).
Kaiser Friedrich I. verfügt in Ausführung einer zu Weihnachten 1155 aufgrund eines Fürstenspruches getroffenen Entscheidung die Aufhebung aller Zölle zwischen Bamberg und Mainz mit Ausnahme derjenigen zu Neustadt (bei Aschaffenburg), zu Aschaffenburg und des kaiserlichen Zolls zu Frankfurt.