Graf Johann von Wertheim befreit die Stadt Wertheim bis auf Widerruf von Handlohn und Zoll.
Da der Würzburger Bischof laut Lorenz Fries Albrecht Truchsess von Wetzhausen 1600 Gulden schuldet, verschreibt ihm der Bischof den Zoll in Hassfurt.
Bischof Johann von Würzburg verpfändete Burg und Behausung, Kellerei und Bauhof zu Hassfurt an Karl Truchsess zum Rotenstein. Dieser erhielt das Recht, die früher an Ritter Eberhard von Schaumberg für 2000 fl. versetzte Vogtei und den Zehnt zu Hassfurt, den an Albrecht Truchsess zu Wetzhausen für 1600 fl. versetzten Zoll und den Hans Tintner für 600 fl. versetzten Teil des Ungelds wieder einzulösen.
Graf Wilhelm von Castell erhält mehrere Lehen von König Friedrich III., darunter seinen Anteil am Niedernbreiter Zoll.
Der Würzburger Stiftspfleger Gottfried IV. Schenk von Limpurg befiehlt seine Zöllner und Amtleute den Metzgern und Bäckern in Iphofen den Ankauf von Vieh und Getreide zollfrei zu gestatten.
Gottfried IV. Schenk von Limpurg, Pfleger des Hochstifts Würzburg, verleiht den Fischermeistern Hans Rabstech, Hans Kempf und Heintz Sluntz, Bürgern zu Würzburg, den Fischzoll auf dem Main an der Fischpforte, den sie wöchentlich von anderen Fischern, die nicht Meister und Knechte sind, einnehmen dürfen. An Pfingsten müssen die Fischermeister die Kränze mit Wissen des Würzburger Schultheißen ausgeben.
Der Würzburger Bischof Johann III. von Grumbach gewährt der Stadt Iphofen die Erlaubnis, die Reichsstraße, die bisher an der Stadt vorbeigeführt hat, nunmehr durch den Ort zu legen. Zugleich soll ein vierter Jahrmarkt am Sonntag Oculi (3. Fastensonntag) stattfinden. Die Straßenbauer sollen vom Zoll befreit sein.
Die Rechte des Hochstifts Würzburg in Stadtschwarzach werden festgehalten.
Jörg Voit von Rieneck nimmt den Mainzoll zu Karlstadt vom Würzburger Bischof zu Lehen.
Graf Wilhelm von Castell erhält "seinen Teil" des Niedernbreiter Zolls von Kaiser Friedrich III. zu Lehen.