Herzogenaurach gehört zum Kapitel Zenn.
Höchstadt wird erstmals als Würzburger Pfarrei genannt.
In einer bischöflichen Bestätigung von 1462 für das damals im Bau befindliche Spital wird darauf hingewiesen, dass dieses von Bürgermeister und Rat der Stadt Kronach errichtet werde. Darin wird auch den Stiftern ein Ablass gewährt, den Stiftungsgütern die (später wieder aufgehobenen) Steuerfreiheit eingeräumt und verfügt, dass aus bischöflichem Besitz ein Baugrund zur Verfügung gestellt werde.
Es sind Vorschläge der Stadt Bamberg gegenüber der Stadt Würzburg überliefert, wie die Streitpunkte aus der Sicht der Stadt Bamberg und des dortigen Domkapitels beendet werden könnten, mit der Bitte an die Stadt Würzburg, diese Vorschläge an den Bischof von Würzburg weiter zu geben.
Die Vikarie SS. Kilian und Urban wird von dem Würzburger Bischof Rudolf II. von Scherenberg bestätigt.
Die Engelmesse wird durch den Würzburger Bischof Rudolf II. von Scherenberg bestätigt.
Schwabach gehört zum Ruraldekanat Obereschenbach.
Aus dem Visitationsbericht des Vogtes der Diözese Eichstätt: bei dem Seelengedächtnis für Linhart Forrsan hatten acht Priester und der Schulmeister teilzunehmnen.
In einem Visitationsbericht der Diözese Eichstätt wird der Schulmeister Merkendorfs erwähnt.
In der 1488 von Bischof Heinrich III. von Trockau erlassenen bzw. bestätigten Ordnung, in der die der städtischen Gerichtsbarkeit zugewiesenen Straftaten aufgezählt sind (Verstöße gegen die Handwerker- und Marktordnung und leichte Körperverletzungen), wird Bürgermeister und Rat die Hälfte bzw. ein Drittel der Strafgelder zugesprochen.