Zur Stadterhebung kommt es vermutlich unter den Grafen von Truhendingen.
Pappenheim entsteht wohl unter Friedrich I. Barbarossa als Stadt und entwickelt sich aus einer Siedlung mit Markt im Anschluss an den Königshof und zu Füßen der im 11. Jahrhundert errichteten Burg.
Die Erhebung Volkachs zur Stadt hat territorialpolitische Gründe, da der Ort im Grenzgebiet zu Würzburg und Nürnberg liegt.
Weißenburg ist eine Stadtgründung König Konrads III. (1138-1152).
König Konrad III. erweitert den Burgmarkt, gründet die Lorenzerstadt und erhebt gleichzeitig Nürnberg zur reichsgrundherrlichen Stadt.
Nürnberg ist der Mittelpunkt einer Stadtrechtsfamilie. Die Nürnberger Freiheiten bzw. das Appelationsrecht oder die Rechtsgutachter ("Heischurteile") werden für folgende Städte übertragen: In Amberg und den Tochterstädten wahrscheinlich 1163, in Lenkersheim 1200, in Weißenburg 1288, in Neumarkt/Oberpfalz und den Tochterstädten 1301 und in Prag 1258/59 sowie 1315 bis 1387. Auch in den Städten Rothenburg ob der Tauber, Windsheim, Bayreuth, Kulmbach, Eger und Wunsiedel mit den Tochterstädten sowie in Hof und anderen landes- und grundherrlichen Städten werden diese Freiheiten bzw. Rechte übertragen. Der Zeitpunkt dafür ist jedoch nicht genau datierbar.
Angeblich wird durch den Mainzer Erzbischof Konrad I. von Wittelsbach (1161-1165) erstmals das Stadtrecht verliehen.
Es existieren keine formelle Markt- und Stadtrechtsverleihung und nur wenige Urkunden aus der frühen Zeit Bayreuths.
Die Stadt wird durch Kaiser Friedrich I. gegründet.
Kaiser (ab 1191) Heinrich VI. soll die Stadtrechte auf Betreiben der Herren von Klingenberg verliehen haben.