Eine Gaugerichtssitzung im Ort wird erwähnt.
Die geistliche Herrschaft wandelt ihre Immunitätsbereiche zu Vogteibezirken um. Zudem unterstellt sie, in klarer Trennung von geistlicher und weltlicher Aufgabe, die Grundherrschaft der Gerichtsbarkeit eines Vogtes,
Otto II. verleiht den Familien die Immunität, die in Ebermannstadt auf dem der St.-Petrus-Kirche zu Aschaffenburg gehörigen Gute wohnen. Ebermannstadt wird dabei erstmals als Dorf ("villa Ebermarestadt") im Besitz des edelfreien Geschlechts Razo erwähnt.
Seit der Salzforstschenkung im Jahre 1000 liegt die Hoch- und Blutgerichtsbarkeit sowie die Vogtei beim Landesherrn, dem Bischof von Würzburg.
In Bamberg gibt es ein Zentgericht, das auf die karolingische Gau-Zentenverfassung zurückgeht.
Eibelstadt ist Sitz einer kaiserlichen Vogtei.
Der Stadtrat hat die Gerichtsbarkeit in der Stadt ohne Vorsitz eines Stadtschultheißen inne.
Der Stadtrat besteht aus 24 Mitgliedern, von denen zwölf auch im Stadtgericht sitzen.
Mit Ausnahme der Cunihilt-Schenkung bleiben die Grafschaftsverhältnisse und die Ausübung von Gerichtsrechten in Schmalkalden unbekannt
Aus der Nennung des "iure forense" und der Marktschillinge, aus der Abhaltung der Jahrmärkte auf dem klösterlichen Freihof und dem Salgericht des Klosters ergibt sich, dass die beiden ältesten Jahrmärkte vom Kloster eingerichtet worden sind und aus der vor-dürnischen Zeit stammen.