Papst Johannes XXII. bestätigt dem Würzburger Bischof Gottfried III. von Hohenlohe und dem Domkapitel die weltlichen Gerichtsrechte und die Herrschaft in Stadt und Diözese Würzburg.
Graf Konrad von Vehingen (Vaihingen) schenkt dem Deutschen Orden als Seelenheilstiftung seine Anteil an Burg und Stadt Prozelten samt Zoll und Gericht und allem Zubehör, ausgenommen Mannlehen, edle Leute, Ministeriale und Kirchsätze.
Der Deutsche Orden hat bereits 1319 ein eigenes Zentgericht.
Es ist ein Schultheiß belegt.
In einer Fälschung datiert auf 1320 bestätigt König Ludwig IV. die Rechte von Burgbernheim und stellt Verletzungen dieser Rechte unter finanzielle Strafe. Hierbei wird wohl auf Streitigkeiten mit Rothenburg o.d.T. und Windsheim wegen der Gerichtsbarkeit angespielt.
König Ludwig IV. erteilt den Deutschherren das Recht, die Gerichtsbarkeit in Ellingen auszuüben (Stock-, Eisen- und Halsgericht).
Ein Schultheiß und sechs Schöffen werden genannt.
1322 werden zusammen mit dem (bischöflichen) Schultheißen auch Schöffen (scabini) genannt.
Unter Graf Konrad von Schlüsselberg wird Ebermannstadt durch König Ludwig IV. mit einer Stadtgerechtigkeit (Nürnberger Recht) ausgestattet.
Der Eichstätter Bischof Marquard I. von Hagel und sein Domkapitel verpflichten sich, die Vogteien über Herrieden und Ornbau nicht mehr als Lehen zu vergeben.