Als Dank, dass sich die Windsheimer zum zweiten Mal selbst frei gekauft haben, setzt der Kaiser die Steuer auf einen gleichbleibenden Betrag fest und bestätigt erneut die ausschließliche Gerichtsbarkeit.
Der Würzburger Bischof Albrecht verschreibt dem Ritter Dietrich von Bibra Stadt und Gericht Fladungen für 10220 Pfund Heller.
Die Burggrafen von Nürnberg wollen sich mit dem Bischof von Würzburg wegen der Vogtei zu Burgbernheim vertragen.
Elisabeth, Witwe Gottfrieds von Hohenlohe, beurkundet, dass ihr Amtmann Konrad von "Vinsterloch" das Gericht in Laudenbach, das er ihr für 80 Pfund Heller verkauft hatte, nun für die selbe Summe wieder zurückkauft. Das erhaltene Geld nutzt Elisabeth, um ihre Schulden bei den Rothenburger Juden zu bezahlen.
Bei Streitigkeiten zwischen der Stadt Amorbach und dem Kloster wird in einem ersten Schiedsspruch die gemeindliche Verfassung bereits etwas deutlich: Darin kommen ein Schultheiß, Schöffen und Bürger der Stadt Amorbach vor.
Kraft von Hohenlohe verkauft die Gerichtsgewalt in Burg und Stadt Röttingen (ein Lehen des Stifts Fulda) an den Bischof von Würzburg. Da Röttingen zwischenzeitlich im Besitz von Hirsau und Fulda gewesen ist, muss die Abtei Fulda hierzu die Zustimmung geben.
Kraft und Anna von Hohenlohe verkaufen Güter, unter anderem Burg und Stadt Röttingen mit ihren Zugehörungen, für 1700 Pfund Heller an den Würzburger Bischof Otto II. von Wolfskeel. Dazu gehören auch Gerichte, Zölle und Steuern (alle nicht näher spezifizert) sowie zwei Kirchensätze und "Gottesgaben" in St. Peter und St. Blasien. Bis Oktober des selben Jahres folgen zahlreiche Bestätigungen, Erläuterungen und Vidimierungen dieses Geschäftes.
Es erscheint Friedrich von Nankenreuth als burggräflicher Richter in Berneck.
Ludwig von Hohenlohe einigt sich als neuer Landvogt mit der Stadt Rothenburg. So verspricht Ludwig, die Bürger und ihre Güter (insbesondere das neue Spital) zu schirmen, ihre Rechte zu wahren und ihnen gerechte Richter zu geben.
Ludwig von Hohenlohe und der Würzburger Bischof Albrecht II. von Hohenlohe einigen sich mit der Reichsstadt Rothenburg. Danach sollen die Hohenloher die Rothenburger Bürger (Christen und Juden werden als Bürger angesprochen) und deren Besitz (besonders wird das neue Spital erwähnt) schirmen, das Gericht in Rothenburg halten, einen Amtmann und Richter einsetzen und die Rechte der Stadt wahren. Zudem sollen Rothenburger Bürger in Geleitrechten der Hohenloher Zollfreiheit genießen. Im Gegenzug soll die Stadt den Hohenlohern Kriegsdienste leisten und eine jährliche Steuer von 800 Pfund Heller zahlen. Die Übereinkunft soll zwei Jahre oder bis zu einer eindeutigen Königswahl währen.