Abdrängung des stadtherrlichen Schultheißen oder "advocatus" auf den Vorsitz im Stadtgericht.
In einem Privileg werden die Herren von Hadegg und ihre Untertanen vom Gericht des Reiches in Landeck befreit, mit Ausnahme von Fällen von Diebstahl, Vergewaltigung und "fließenden Wunden".
Der Ort hat ein Gerichtssiegel.
König Karl IV. erlaubt den Grafen von Hohenlohe, Neuenstein zur Stadt zu erheben, eine Mauer, Stock und Galgen zu errichten und einen Wochenmarkt dort abzuhalten. Die Bürger sollen alle Rechte haben, die die Bürger von Metz ("Mentz"), Frankfurt und der anderen Reichsstädte haben.
König Karl IV. befiehlt dem Würzburger Bischof Albrecht II. von Hohenlohe, zu verhindern, dass ein Offizial oder ein anderer geistlicher Richter die Bürger Rothenburgs in weltlichen Angelegenheiten vor sein Gericht lade.
Herman von Bernheim ist als Vogt von Uffenheim belegt.
Der Bamberger Bischof Friedrich I. von Hohenlohe befreit im Auftrag des Papstes alle Schultheißen sowie alle Richter und Diener des weltlichen Gerichts in Würzburg und die Bürger und Einwohner beider Geschlechter vom Interdikt und spricht sie von allen anderen Kirchenstrafen los. Grund für die Verhängung der Strafen war das Bekenntnis zu Kaiser Ludwig IV. bzw. Bischof Albrecht II. von Hohenlohe.
Rothenburg o. d. Tauber bekommt das Recht, sich einen eigenen Richter zu wählen und das Amt des Schultheißen eigenständig zu besetzen.
König Karl IV. gewährt der Abtei als erstem Zisterzienserkloster die Ausübung der hohen Gerichtsbarkeit innerhalb der Klostermauern.
Nachdem Rothenburg sich aus eigenem Vermögen von der Verpfändung an den Würzburger Bischof Albrecht II. von Hohenlohe gelöst hat, nimmt König Karl IV. die Stadt wieder in den unmittelbaren Reichsschutz, befreit sie von aller Schuld wegen getöteter Juden und erlaubt die Wiederaufnahme von Juden (und setzt fest, dass sich ohne Erlaubnis von Bürgermeister und Rat kein Jude in der Stadt niederlassen darf). Weiterhin verspricht er, die Stadt nicht mehr zu verpfänden, gegen ihren Willen keine Richter einzusetzen und gibt die Erlaubnis, dass sich Rothenburg mit den Städten Schwabens verbinden darf.