Die Stadt erkauft von König Rudolf von Habsburg das Gerichtsprivileg.
Teilung des Marktes und Zentgerichts Themar zwischen der Hartenberger und der Schleusinger Linie der Henneberger.
Das Stadtgericht oder der Schultheiß in Meiningen wird erwähnt.
Es zeigt sich die Stadtverfassung mit der Nennung von Schultheiß, Schöffen und Ratsherren voll entwickelt.
Es erfolgt die Ansiedlung der Augustinereremiten durch die Bürger von Münnerstadt. Schultheiß, Schöffen, Ratsherren und Bürger übergaben auf Befehl, aus Gunst und mit Zustimmung der beiden hennebergischen Statherren den Augustinereremiten die sog. Vogelweide als Baugrund für ein Kloster und versprachen, für ihren Lebensunterhalt zu sorgen.
Erstmals wird ein Schultheiß genannt.
Für Altdorf wird ein Hochgericht erwähnt.
Für Bamberg ist ein Gerichtssiegel überliefert.
Es werden "Schultheiß, Schöffen und der Rat" erwähnt.
Graf Gebhard von Hirschberg verleiht den Bürgern von Eichstätt das Recht, die Gerichtsbarkeit über die Stadt selbst ausüben zu dürfen. Sie erhalten die volle Freiheit auf Eheschließung und der Graf sichert ihnen zu, keine ungerechten Steuern zu erheben.