Miltenberg wird als Mitglied im Kreis der "neun Städte des Mainzer Oberstifts" bezeichnet.
Amorbach ist Mitglied im sog. Neun-Städte-Bund, einem Zusammenschluss der Städte des Mainzer Oberstifts.
Kaiser Ludwig IV. befiehlt Ludwig von Hohenlohe und den anderen Verantwortlichen für den Landfrieden in Franken, nicht mehr gegen Rudolf von Bebenburg vorzugehen. Sie hatten die Stadt Rothenburg beauftragt, Rudolf anzugreifen.
Ludwig von Hohenlohe einigt sich als neuer Landvogt mit der Stadt Rothenburg. So verspricht Ludwig, die Bürger und ihre Güter (insbesondere das neue Spital) zu schirmen, ihre Rechte zu wahren und ihnen gerechte Richter zu geben.
König Karl IV. verkündet einen Landfrieden, mitunter auch auf Rat der Reichsstädte Nürnberg und Rothenburg o. d. Tauber. Würzburg, Neustadt an der Aisch, Eichstätt und Bamberg sind von dem Landfrieden ebenfalls betroffen.
Der Würzburger Bischof Albrecht II. von Hohenlohe, der Bamberger Bischof Friedrich I. von Hohenlohe und Burggraf Johann von Nürnberg verbürgen sich für König Karl IV., dass dieser die Stadt Gelnhausen innerhalb eines Jahres aus der Verpfändung an Graf Günther von Schwarzburg und den Nordhausener Propst Heinrich von Hohnstein lösen werde.
Ludwig der Römer, Markgraf von Brandenburg, weist Ludwig von Hohenlohe an, seinem Bruder Ludwig, Markgraf von Brandenburg, mit der Feste Jagstberg sowie Burg und Stadt Lauda, die von ihnen zu Lehen rühren, zu dienen.
König Karl IV. errichtet einen Landfrieden zwischen den Städten Regensburg, Nürnberg, Würzburg, Rothenburg und verschiedenen Fürsten und Bischöfen.
König Karl IV. tut kund, dass der Würzburger Bischof Albrecht II. von Hohenlohe mit seiner Stadt Würzburg und dem ganzen Bistum im Landfrieden in Franken und Bayern sein soll und will.
Der Würzburger Dompropst Heinrich von Hohenlohe erreicht einen Vergleich zwischen dem Würzburger Bischof Albrecht II. von Hohenlohe, dessen Stift und Klerus einerseits und den Bürgern von Würzburg andererseits. Danach sollen die Bürger den Schutz des Klerus gewährleisten.