Da der Rat 26 Mitglieder umfasst, besitzt das Patriziat mit zwölf Stimmen nicht mehr die Mehrheit.
Kraft von Hohenlohe, sein Sohn Kraft und dessen Frau Anna verkaufen dem Deutschordenshaus in Mergentheim ihre Burg, ein Haus und ihre Eigenleute daselbst.
Der Deutsche Orden verspricht, keine Eigen- und Amtleute Krafts von Hohenlohe und seines Sohnes Kraft in Mergentheim als Bürger aufzunehmen.
Der Deutsche Orden verspricht, keine Eigen- und Amtleute Krafts von Hohenlohe und seines Sohnes Kraft in Mergentheim als Bürger aufzunehmen.
1348 sind für die Stadt (Oberstadt / "intra muros") über 42 halbe Hofstätten ("areae") bezeugt. Allerdings war möglicherweise damals der nördliche Teil der Oberstadt mit dem Marktplatz un der Judengasse noch nicht bebaut.
Götz von Brauneck und sein Sohn Götz schließen einen Vertrag mit dem Deutschen Orden in Mergentheim. Die von Brauneck versprechen, den Deutschen Orden nicht an dessen Bürgern in Mergentheim zu schädigen. Der Orden nimmt dafür keine von den Brauneckern abhängigen Leute mehr ohne deren Zustimmung als Bürger in Mergentheim auf.
Kraft und Anna von Hohenlohe verkaufen Gräfin Irmgard von Nassau ihre Güter, Gülten, Zins und Eigenleute in Königshofen (nicht eindeutig bestimmbar) und weitere Güter für 2300 Pfund Heller.
Ulrich und Liese von Brauneck und Andreas von Brauneck, Domherr in Mainz, geben dem Deutschen Orden in Mergentheim all ihre Eigenleute daselbst.
Gottfried und Agnes von Brauneck unterstützen die Frühmesse durch mehrere Maßnahmen, u.a. indem sie Abgaben von einem Weinberg bei Creglingen stiften und ihren armen Leuten in der Stadt erlauben, Abgaben von einem Wald oberhalb Creglingens zu stiften.
Der Würzburger Bischof Albrecht II. von Hohenlohe erlaubt den Bürgern von Würzburg (am 15.10.), 20 Jahre lang jährlich eine Steuer und Bede zu erheben: Eine Vermögenssteuer von 1 Schilling Heller je Pfund Heller und eine Herdstättensteuer von 10 Schilling Heller. Das Hofgesinde des Bischofs, seine Schultheißen, alle Stifter und Klöster der Stadt samt ihrem Gesinde und weitere Amtsträger des Stifts sind aber davon befreit. Neubürger sollen in den kommenden sechs Jahren nur halb so viel Steuern entrichten. Der Handel mit und Ausschank von fremden Getränken in der Stadt soll verboten sein. Auf drei Jahre soll die Steuer, geschätzt auf 5000 Gulden, dem Stift zufallen.