Baunach wird als "Bawnach" erwähnt.
Der Würzburger Bischof Gerhard von Schwarzburg gestattet dem ortsansässigen Adel die Verlegung des Halsgerichts Gülchsheim, das in den Markt zu Aub ("Auwe") gehöre.
Es ist ein Siegel mit der Aufschrift SIGILLUM CIVITATIS IN MAINBERNHEIM überliefert.
Der Mainzer Erzbischof Johann II. von Nassau befreit alle Bürger von "Wellmundasheim" von allen auswärtigen Gerichten, womit das Dorf stadtähnliche Rechte bekommt. Ein Stadtrat kann sich dennoch nicht etablieren.
Zu Beginn des 15. Jahrhunderts werden "veste und sloß Saleck gerichte, czente ... darczu unß stad Hamelborg ... ußgenommen ... unß kelnerei mit seinen czugehorungen" an Konrad von Steinau-Steinrück versetzt.
König Ruprecht erlaubt, dass sich das Dorf mit Graben und Mauer umgeben und Stadt nennen dürfe und sich fortan nach der Burg Alzenau zu benennen habe.
Mit der Stadtrechtsverleihung erhält Willmundsheim, ab nun Alzenau genannt, das Recht, einen Wochen- und Jahrmarkt abzuhalten.
Langenzenn wird als "Tzeune" genannt.
Lohr wird als "Lare" genannt.
Der Ort wird als "Hoffheym" und als Dorf bezeichnet.