Rehau gehört zum Bistum Bamberg sowie zum Archidiakonat Kronach.
Rehau wird in einem Stiftungsbrief des Mönchberges in Bamberg erstmals urkundlich erwähnt.
Rehau wird als Markt bezeichnet.
Rehau wird als "Resaw" erwähnt.
Nach langen Streitereien mit den Vögten von Weida gehen das Regnitzland und Rehau in den Besitz der Burggrafen von Nürnberg über.
Burggraf Johann von Nürnberg verpfändet das Dorf Rehau an Heinrich von Zedtwitz.
Die St.-Jobst-Kapelle wird vom Schwarzenbacher Pfarrer betreut.
Markgraf Friedrich I., der Kurfürst von Brandenburg, erhebt das Dorf zu einem Markt mit Stadtrechten (Nürnberger Recht) und verleiht ihm das Privileg der hohen Gerichtsbarkeit.
Rehau wird als "civitas" bezeichnet.
Nach der Stadt- und Gerichtsordnung gibt es in Rehau zwei Bürgermeister, einen Rat und einen Gemeindeausschuss. Der Rat besteht aus den vier vierteljährlich wechselnden Bürgermeistern und den acht Ratsherren.