Steinau wird als "castrum" erwähnt.
Steinau als "Steina" genannt.
König Rudolf I. erteilt Ulrich von Hanau für Steinau Gelnhäuser Stadtrecht und einen Wochenmarkt.
Die Amtmänner sind in Steinau die von Hutten.
Steinau als "Steinaha" erwähnt.
Steinau gehört zum Bistum Würzburg, Archidiakonat Karlstadt.
Durch die Forderung des Mainzer Erzbischofs als Erbe Ludwigs des Jüngeren von Rieneck scheint Steinau wieder in rieneckischem Besitz gewesen sein.
Ulrich von Bickenbach fällt im Auftrag des Mainzer Erzbischofs Heinrich III. von Virneburg ein Urteil über die Lehen des verstorbenen Ludwig von Rieneck. Da keiner der Kläger (Kraft von Hohenlohe und Ulrich von Hanau) erscheint, erklärt er die Lehen für an das Erzstift heimgefallen. Darunter sind Burg und Stadt Rieneck, das Dorf Prozelten, das oberste Zentgericht in Rieneck (in diese Zent gehört u.a. die Stadt Gemünden), das Geleit von Gelnhausen über Rieneck bis zur Brücke von "Wigirsfeld", alle zu Rieneck gehörenden Eigenleute, die Fischereirechte von Burgsinn über Gemünden bis zum Gebiet des Klosters Neustadt, der Kirchensatz in Lohr und in der Kapelle in Rieneck und die Stadt Steinau.
Steinau als "Stena" erwähnt.
"Steynauwe" als Bezeichnung für Steinau.