König Heinrich IV. bestätigt dem Kloster Weißenburg die Grenzen seiner Mark und die Immunität.
Das Viertel "Am Hof" ist das älteste Stadtviertel
Weißenburg ist eine Stadtgründung König Konrads III. (1138-1152).
Nürnberg ist der Mittelpunkt einer Stadtrechtsfamilie. Die Nürnberger Freiheiten bzw. das Appelationsrecht oder die Rechtsgutachter ("Heischurteile") werden für folgende Städte übertragen: In Amberg und den Tochterstädten wahrscheinlich 1163, in Lenkersheim 1200, in Weißenburg 1288, in Neumarkt/Oberpfalz und den Tochterstädten 1301 und in Prag 1258/59 sowie 1315 bis 1387. Auch in den Städten Rothenburg ob der Tauber, Windsheim, Bayreuth, Kulmbach, Eger und Wunsiedel mit den Tochterstädten sowie in Hof und anderen landes- und grundherrlichen Städten werden diese Freiheiten bzw. Rechte übertragen. Der Zeitpunkt dafür ist jedoch nicht genau datierbar.
Kaiser Friedrich I. bestätigt dem Kloster Weißenburg auf Bitten des Abtes Gundelacus die von dem (angeblichen) Gründer König Dagobert und von den Kaisern Otto I. und Otto II. gewährten Privilegien sowie weitere Rechte.
Weißenburg als "Wizenburch im Sualafeld" erwähnt.
Weißenburg ist Teil der Morgengabe für die spanische Schwiegertochter Kaiser Friedrichs I. Barbarossa.
Weißenburg hat ein eigenes Stadtrecht.
Es gibt ein bürgerliches Hospital zum Hl. Geist.
Die 13 Mitglieder des Inneren Rats haben alle Macht und billigen dem Äußeren Rat nur beratende Funktion zu.