Der Ort wird als "Geilinhusen" bezeichnet.
Es werden "scultetus, scabini et universitas civium" erwähnt.
Es werden "sculetus, consules, scabini et communitas civium" erwähnt.
Es werden "Schultheiß, Schöffen und der Rat" erwähnt.
König Rudolf I. erteilt Ulrich von Hanau für Steinau Gelnhäuser Stadtrecht und einen Wochenmarkt.
Ein "rector puerorum" wird erwähnt.
Dem Ort werden von König Albrecht I. von Habsburg die Gelnhäuser Rechte und Freiheiten bestätigt.
Königshofen erhält das Gelnhäusener Stadtrecht.
Schweinberg erhält Gelnhäuser Stadtrecht.
Konrad von Trimberg verkauft die an ihn gekommene Hälfte des einst brauneckischen Anteils am Burggrafenamt von Gelnhausen an Luther von Isenburg. Ihm wird aber ein Wiederkaufsrecht um 435 Pfund Heller eingeräumt. Zudem sollen Konrad und seine Erben jährlich 6 Pfund Heller von Luther erhalten.