Kaiser Ludwig IV. bestätigt Gottfried von Hohenlohe gewisse Freiheiten für seine Städte Röttingen und Weikersheim.
Kaiser Ludwig IV. beurkundet, dass Gottfried und Margarete von Brauneck wegen der Freiheit, die er Gottfried von Hohenlohe in den Städten Röttingen und Weikersheim gegeben hat, kein Schaden entstehen soll. So sollen deren Leute in den genannten Städten nicht Bürger werden können; sollten bereits solche Bürgeraufnahmen stattgefunden haben, haben die von Brauneck weiterhin Zugriff auf ihre Leute wie zuvor.
Kraft von Hohenlohe und sein Sohn befreien mehrere für den Katharinenaltar der Pfarrkirche in Röttingen erkaufte Güter von ihren Lasten.
Der Würzburger Bischof bestätigt die Einrichtung einer Pfründe am Katharinenaltar in der Pfarrkirche Röttingen.
Kraft von Hohenlohe überlässt seiner Frau Anna als Heimsteuer und Morgengabe mehrere Orte für 8000 Pfund Heller zur lebenslangen Nutzung, darunter Röttingen und Königshofen.
Kraft von Hohenlohe bestätigt, dass Möckmühl und Röttingen, jeweils Burg und Stadt, vom Stift Fulda zu Lehen rühren (13.8.). Wenige Tage später erhält er beide als Lehen zugesprochen (16.8.).
Kraft von Hohenlohe verpflichtet sich dem Hochstift Würzburg zur Fertigung der an das Hochstift verkauften Festungen "Ingelstat" und "Rychenberg" und stellt Bürgen. In diesem Zusammenhang werden die Städte Iphofen, Kitzingen, Ochsenfurt, Mergentheim und Röttingen als Städte des Stiftes genannt.
Kraft und Anna von Hohenlohe verkaufen Güter, unter anderem Burg und Stadt Röttingen mit ihren Zugehörungen, für 1700 Pfund Heller an den Würzburger Bischof Otto II. von Wolfskeel. Dazu gehören auch Gerichte, Zölle und Steuern (alle nicht näher spezifizert) sowie zwei Kirchensätze und "Gottesgaben" in St. Peter und St. Blasien. Bis Oktober des selben Jahres folgen zahlreiche Bestätigungen, Erläuterungen und Vidimierungen dieses Geschäftes.
Da Röttingen vom Stift Fulda zu Lehen geht, aber als Eigengut verkauft werden soll, versprechen Kraft und Anna von Hohenlohe, die Übereignung beim Stift Fulda zu erwirken. Sollte dies binnen eines Jahres nicht gelingen, soll das Hochstift Würzburg zum Ausgleich andere Güter erhalten, darunter Burg und Stadt Möckmühl, aber Röttingen wieder zurückgeben.
Kraft und Anna von Hohenlohe befehlen der Stadt Rothenburg und dem Röttinger Amtmann Walther Küchenmeister, dem Würzburger Bischof Otto II. von Wolfskeel Burg und Stadt Röttingen zu übergeben. Rothenburg soll dafür 6000 Pfund Heller vom Hochstift erhalten. Am 16.10. bestätigt die Stadt den Erhalt der Summe.