Einigung des Bischofs von Würzburg und des Grafen von Henneberg, die Stadt Schweinfurt gemeinsam zu besitzen, zu verwalten und gegen das Reich zu schützen.
Einweisung des Deutschen Ordens durch den Bischof von Würzburg in das vorhandene Kloster auf dem Petersstirn und Umwandlung dessen in eine Ordensburg.
Das Leprosenhaus wird wieder aufgebaut.
Stadtherr ist der römisch-deutsche König, seine Rechte werden durch einen Reichsvogt und einen Schultheiß vertreten.
König Rudolf von Habsburg bestätigt die Reichsfreiheit Schweinfurts (der neuen Siedlung) und bestimmt, dass der Reichsboden mit Mauer und Graben aufhört. Das Feld außerhalb der Mauern soll dem Deutschen Orden gehören.
König Rudolf von Habsburg gibt wohl die Erlaubnis, ein Siegel zu führen
Die Stadt, die stark von Handel und Gewerbe lebt, leidet unter der Bestimmung, dass sie mit den Mauern endet . Denn da sie kein Territorium um die Stadt herum besaß, mussten gleich vor der Mauer Steuern an andere Herren bezahlt werden.
Der Deutsche Orden übernimmt das Benediktinerkloster in Schweinfurt. Die Besitzungen des Hochstifts Eichstätt bleiben unberührt.
Zwölf Ratsherren als Schöffen (scabini) des Stadtgerichts genannt.
König Albrecht I. verleiht für das Schloss und die Stadt Wasungen die Rechte, Gerichte und Freiheiten, welche die Stadt Schweinfurt genießt.