König Wenzel bestätigt das Stadtrecht und gewährt Schöffen, Rat und Gemeinde das Stadtrecht von Auerbach in der Oberpfalz.
König Wenzel IV. von Böhmen verpfändet Stadt, Schloss und Amt Erlangen an seinen Schwager, den Burggrafen Johann von Nürnberg.
Das Landgericht Nürnberg setzt den Burggrafen Johann III. von Nürnberg in Besitz seines obergebirgischen Landesteils, darunter die Ortschaften Kulmbach, Hof, Schauenstein, Wunsiedel, Arzberg, Münchberg, Weißenstadt, Kirchenlamitz, Gefrees, Berneck, Goldkronach, Pegnitz, Bayreuth, Kissingen, Heidingsfeld, Burgbernheim, Prichsenstadt, Neustadt an der Aisch, Baiersdorf, Hohenberg und Erlangen.
Burggraf Johann von Nürnberg verpfändet Stadt und Schloss Erlangen für zwei Jahre an Franz Pfinzing.
Burggraf Johann von Nürnberg bestätigt der Stadt Erlangen die ihr von Kaiser Karl IV. verliehenen Wochen- und Jahrmärkte.
Die Nachfolger der Burggrafen von Nürnberg sind als Markgrafen von Brandenburg- Kulmbach Stadtherren.
Burggraf Johann von Nürnberg überschreibt Stephan Stuchs zur Tilgung seiner Schulden die Zinsen aus Erlangen, Hagenbüchach und Tennenlohe.
König Wenzel verpfändet unter anderem Erlangen, Pegnitz und Prichsenstadt zur Tilgung seiner Schulden an den Burggrafen Johann von Nürnberg.
Erlangen gehört zum Archidiakonat Hollfeld.
In einer Steuerliste sind für die Altstadt 92 steuerpflichtige Haushalte mit 212 erwachsenen Personen verzeichnet.