Stephan, Pfalzgraf bei Rhein und Herzog und seine Söhne bekennen, dass sie Graf Gerlach von Hohenlohe wegen Neustadt 50000 Pfund Heller schuldig seien. Dieser habe ihnen die Hälfte erlassen, dafür verpfänden sie ihm Rothenfels und Gemünden.
Die Grafen Gerhard und Gottfried zu Rieneck haben ihre Eigenleute dem Hochstift verkauft.
Das kaiserliche Hofgericht erkennt, dass die bayerischen Herzöge Stefan III. von Bayern, sein Vetter Otto und seine Brüder Friedrich (der Weise) und Johann II. die verpfändeten zwei Drittel von Rothenfels und Gemünden vom Hochstift Würzburg zum Lehen haben sollen. Auch können sie dieses Lehen vertragsmäßig wieder einlösen.
Graf Gottfried von Rieneck bestätigt die Rückzahlung von Schulden des Bischofs von Würzburg, die auf dem Amt Gemünden verschrieben sind.
Die Herzöge von Bayern, Stephan III., Friedrich (der Weise) und Johann II. schlagen auf ihre dem Würzburger Bischof Gerhard von Schwarzburg bereits verpfändeten zwei Teile von Gemünden und Rothenfels eine weitere Schuld von 6000 Gulden.
Das Hochstift Würzburg verkauft an die Brüder und Grafen Reinhart und Hans Vogt von Rieneck das Amt samt Burg und Stadt Gemünden für 3355 1/2 Gulden unter dem Vorbehalt des Wiederkaufes.
Bischof Gerhard von Schwarzburg kauft von Konrad und Dietrich von Bickenbach Leibeigene u.a. in Rothenfels, Karlstadt, Ebenhausen, Gemünden und Arnstein.
Die Städte des Schwäbischen Bundes verhandeln über Entscheidungen ihrer Streitigkeiten mit dem Burggrafen zu Nürnberg und anderen Fürsten. Ein Streitpunkt sind dabei beispielsweise die Einnahmen aus Zoll und Geleit zwischen der Stadt und dem Burggrafen von Nürnberg.
Gemünden ist endgültig im Besitz des Würzburger Hochstifts.
Die Herzöge Stephan und Johann von Bayern verkaufen dem Hochstift Würzburg für eine Schuld von 9500 Gulden Jagstberg und Lauda, samt ihrem Anteil an Rothenfels und Gemünden unter einem gewissen Vorbehalt.