König Ludwig IV. genehmigt den Verkauf des Burggrafenrechts von Gelnhausen durch Gottfried von Brauneck an Luther von Isenburg und Konrad von Trimberg.
Konrad von Trimberg verkauft die an ihn gekommene Hälfte des einst brauneckischen Anteils am Burggrafenamt von Gelnhausen an Luther von Isenburg. Ihm wird aber ein Wiederkaufsrecht um 435 Pfund Heller eingeräumt. Zudem sollen Konrad und seine Erben jährlich 6 Pfund Heller von Luther erhalten.
Die "Stat ze obern Lohre vf dem Mön" erhält von Kaiser Ludwig IV. das Stadtrecht nach dem Muster von Gelnhausen. Dabei wird der Graf von Rieneck ausdrücklich als Stadtherr benannt.
Kaiser Ludwig IV. freit die Stadt Wertheim und gibt ihr Gelnhäuser Recht.
Kaiser Ludwig IV. erhebt die Siedlung auf Bitte des Würzburger Bischofs Hermann II. Hummel von Lichtenberg zur Stadt (Gelnhäuser Stadtrecht) und erlaubt ihr, sich weiter zu befestigen und jeden Donnerstag einen Wochenmarkt abzuhalten.
Kaiser Ludwig IV. verleiht auf Bitten des Würzburger Bischofs Hermann II. Hummel von Lichtenberg Seßlach das Gelnhäuser Stadtrecht.
In der Stadtrechtsverleihung (Gelnhäusener Stadtrecht) bekommt Fladungen auch die Erlaubnis, jeden Dienstag einen Wochenmakt abzuhalten.
Ulrich von Bickenbach fällt im Auftrag des Mainzer Erzbischofs Heinrich III. von Virneburg ein Urteil über die Lehen des verstorbenen Ludwig von Rieneck. Da keiner der Kläger (Kraft von Hohenlohe und Ulrich von Hanau) erscheint, erklärt er die Lehen für an das Erzstift heimgefallen. Darunter sind Burg und Stadt Rieneck, das Dorf Prozelten, das oberste Zentgericht in Rieneck (in diese Zent gehört u.a. die Stadt Gemünden), das Geleit von Gelnhausen über Rieneck bis zur Brücke von "Wigirsfeld", alle zu Rieneck gehörenden Eigenleute, die Fischereirechte von Burgsinn über Gemünden bis zum Gebiet des Klosters Neustadt, der Kirchensatz in Lohr und in der Kapelle in Rieneck und die Stadt Steinau.
Mergentheim bekommt durch Kaiser Ludwig IV. Gelnhäuser Stadtrecht verliehen.
Den Markgrafen Ludwig und Stefan von Brandenburg wird das Recht gewährt, den Markt Haltenbergstetten zu einer Stadt mit Mauern, Graben, Gericht, Bann, Stock und Galgen auszubauen. Die neue Stadt soll alle Rechte der Stadt Gelnhausen haben.