Als den Hohenlohern das Geld ausgeht, nehmen die drei Reichsstädte Dinkelsbühl, Rothenburg und Hall die Orte Langenburg, Kirchberg, Crailsheim und Ilshofen als Pfand.
Nürnberg wird in den Schwäbischen Städtebund aufgenommen, in dem sich u.a. auch Hall, Rothenburg, Dinkelsbühl, Windsheim und Weißenburg befinden.
König Wenzel erlässt ein Münzgesetz, in dem steht, dass außer in Hall nur in Augsburg, Ulm und Nürnberg Heller geprägt werden dürfen.
Die Städte des Schwäbischen Bundes verhandeln über Entscheidungen ihrer Streitigkeiten mit dem Burggrafen zu Nürnberg und anderen Fürsten. Ein Streitpunkt sind dabei beispielsweise die Einnahmen aus Zoll und Geleit zwischen der Stadt und dem Burggrafen von Nürnberg.
Die schwäbischen und fränkischen Reichsstädte schließen einen Bund mit Graf Johann von Wertheim und dessen Städten. Art und Weise der Hilfeleistung und der Beilegung von Streitigkeiten werden geregelt.
Der Bischof Gerhard von Würzburg und die Stadt Hall einigen sich über die Auslösung ihrer Gefangenen.
Das königliche Hofgericht fordert die fränkische Reichsritterschaft auf, den Burggrafen Friedrich von Nürnberg in seinen Rechten gegenüber der Stadt Rothenburg o. d. Tauber zu schirmen. Ähnliche Urkunden werden auch für die Reichstädte Schweinfurt, Nördlingen, Dinkelsbühl, Nürnberg, Windsheim, Weißenburg und Hall ausgestellt.
König Sigismund überschreibt das von Burggraf Friedrich von Nürnberg ausgesetzte Jahrgeld auf die Steuer der Reichsstädte Nürnberg, Rothenburg o. d. Tauber, Schweinfurt, Dinkelsbühl und Windsheim.
Kaiser Sigmund bestätigt der Stadt Schwäbisch Hall die Befreiung von fremden Gerichten, besonders von dem zu Würzburg.
Die erstarkten Hohenloher kaufen ihre Pfandschaft (Kirchberg an der Jagst und Ilshofen) von den Reichsstädten Rothenburg, Hall und Dinkelsbühl zurück.