Der Ort wird als "Statkronach" erwähnt.
Kronach hat etwa 600 Einwohner.
Es ist bezeugt, dass die Waren auf dem Marktplatz bei der Martinskapelle feilgeboten werden mussten. Die Bürgermeister hatten das Recht, bei Zuwiderhandlung eine Strafe von bis zu 10 Pfund zugunsten der Stadt einzufordern.
Eine Verordnung Bischof Antons von Rotenhan von 1439 legte fest, dass der Rat mit zehn Räten aus der Oberstadt ("rechten Stadt") und nur zwei aus der Vorstadt und einem vom Hauptmann zu ernennenden Ratsmitglied zu besetzen sei, wobei dem Bischof das Bestätigungsrecht vorbehalten blieb.
Als untere Verwaltungsinstanz in der Stadt Kronach sind die sogenannten acht Viertelsmeister zu betrachten, die schon 1439 bezeugt sind. Sie waren Bürgermeister und Rat verpflichtet und hatten in den jeweiligen Vierten deren Anordnung auszuführen, die amtlichen Verordnungen zu verkünden und im Brand- oder Kriegsfall die Einwohner gerüstet zusammenzurufen.
Die Kronacher Handwerker waren in Zünften organisiert. Für die Bäcker-, Metzger-, Rotleder-, Schuster-, Schmiede- und Schlosserzunft, zu denen meist auch die Handwerker in den Amtsortschaften gehörten, waren seit Mitte des 15 Jahrhunderts von Seiten der Stadt Zunftordnungen erlassen worden, die von den Bischöfen bestätigt wurden. Diese Ordnungen beinhalteten Bestimmungen zu Lehrzeit, Meisterrecht und Ausübung der Handwerke, wobei die Sicherung des Absatzgebietes und des Wirtschaftsraumes eine besondere Rolle spielte. Bei Zuwiderhandlungen waren Strafen vorgesehen, die an die Zünfte, zum Teil auch an die Obrigkeit zu zahlen waren. Die von gewählten Zunftmeistern geleiteten Zünfte waren Bürgermeister und Rat verpflichtet. Bürgermeister und Rat übten auch durch die "Brot-, Fleisch-, Schuh- und Lederschauer" ein Aufsichtsrecht über die Handwerker aus.
Nach der Zerstörung durch die Hussiten 1430 wurde das Spital in der Vorstadt um 1460 als Unterkunft für zwölf Pfründner mit angebauter Kapelle wiedererrichtet.
In einer bischöflichen Bestätigung von 1462 für das damals im Bau befindliche Spital wird darauf hingewiesen, dass dieses von Bürgermeister und Rat der Stadt Kronach errichtet werde. Darin wird auch den Stiftern ein Ablass gewährt, den Stiftungsgütern die (später wieder aufgehobenen) Steuerfreiheit eingeräumt und verfügt, dass aus bischöflichem Besitz ein Baugrund zur Verfügung gestellt werde.
Aus einer Rechtsentscheidung über die Pfarrlehensgüter in Neuses von 1471 und aus Angaben im Stadtbuch von ca. 1580 wird ersichtlich, dass die vom Oberpfarrer viermal jährlich zu haltende Gerichte in Kronach nur die Lehensherrschaft betrafen und von Bürgermeister und Rat im Auftrag des Oberpfarrers abgehalten wurden.
In den bischöflichen Stadtordnungen von 1488 und 1575 finden sich detaillierte Bestimmungen zur Bäcker-, Metzger-, Leder- und Schusterordnung, zur Ordnung über "Fürkauf", Salzkauf, Hökern und Krämern und zu Maß und Gewicht sowie zu Standgeld bei Jahrmärkten und Bestimmungen zum Zoll.