Der Würzburger Bischof Johann I. von Egloffstein belehnt Hans von Bibra u.a mit Schloss und Stadt Kissingen.
Bischof Johann I. von Würzburg sah sich gezwungen, u.a. Burg und Stadt Kissingen an Hans von Bibra zu verpfänden.
Das Landgericht Nürnberg setzt den Burggrafen Johann III. von Nürnberg in Besitz seines obergebirgischen Landesteils, darunter die Ortschaften Kulmbach, Hof, Schauenstein, Wunsiedel, Arzberg, Münchberg, Weißenstadt, Kirchenlamitz, Gefrees, Berneck, Goldkronach, Pegnitz, Bayreuth, Kissingen, Heidingsfeld, Burgbernheim, Prichsenstadt, Neustadt an der Aisch, Baiersdorf, Hohenberg und Erlangen.
Burggraf Johann verpfändet Kissingen solange an Dietrich von Heidingsfeld, bis er diesem seine Schulden wahlweise aus Einkünften in Rothenburg, Schweinfurt oder Gerolzhofen bezahlt hat.
Der Würzburger Bischof Rudolf II. von Scherenberg bestätigt der Stadt die bisherigen vier Jahrmärkte zu St. Georg (23. April), St. Jakob (25. Juli), Simon und Judas (28. Oktober) sowie auf den Sonntag Oculi (3. Fastensonntag) und ferner einen Wochenmarkt am Montag.
Von Hans von Bibras Erben kamen Burg und Stadt Kissingen an die Steinau-Steinrück, von denen Michel, Herr zu Schwarzenberg, sie zurücklöste.
Ein Viertel der Einwohner ist gewerbetreibend, zum Beispiel als Gerber, Häfner, Bäcker, Schmiede, Schuster oder Büttner.
In Kissingen findet keine Reformation statt.
Eine wirtschaftliche Sonderentwicklung nahm Kissingen, das sich seit dem 16. Jahrhundert von einer Stätte der Salzproduktion zu einem Heilbad entwickelte. Die erste Nachricht darüber, dass die Kissinger Quellen auch für Trink- und Badekuren benutzt wurden, entstammt einem Eintrag zum Jahr 1520 in einem Würzburger Domkapitelprotokoll, wonach einem Mitglied auf entsprechenden Antrag hin Urlaub für eine Trinkkur bewilligt wurde.
In Kissingen gab es 164 Haushaltsvorstände, 12 Witwen und 160 Herdstätten.