Gottfried von Hohenlohe (genannt von Brauneck) verkauft seine Teile und Rechte an Iphofen und Frickenhausen, die er von Kaiser Ludwig IV. zum Lehen bekommen hatte, an das Hochstift Würzburg. Kaiser Ludwig belehnt daraufhin das Hochstift Würzburg mit den Teilen und Rechten der Stadt Iphofen und Frickenhausen.
Das Hochstift bestimmt für den Fall eines Güterverkaufes in der Summe von 1000 Pfund Heller an Ritter Heinich von Sternberk den Wiederkauf aus den Beden von den Städten Haßfurt, Iphofen und Kitzingen.
Der Würzburger Bischof Otto II. von Wolfskeel versetzt dem Erkinger von Seinsheim für 1200 Pfund Heller das Dorf Herbolzheim. Iphofen, Kitzingen und Ochsenfurt werden dabei erwähnt.
Das Hochstift verkauft unter dem Vorbehalt des Wiederkaufes Heinrich von Reinstein den Zoll zu Iphofen um 550 Heller.
Kraft von Hohenlohe verpflichtet sich dem Hochstift Würzburg zur Fertigung der an das Hochstift verkauften Festungen "Ingelstat" und "Rychenberg" und stellt Bürgen. In diesem Zusammenhang werden die Städte Iphofen, Kitzingen, Ochsenfurt, Mergentheim und Röttingen als Städte des Stiftes genannt.
Die Stadt Würzburg gewährleistet die Sicherheit der Pfarrer. Bei Schädigungen oder Angriffen auf die Pfarrer kann unter gewissen Umständen sogar die Regel greifen, dass 30 wohlhabende Bürger sowie 30 der besten Handwerker Würzburg verlassen müssen und sich die eine Hälfte auf Kosten Würzburgs in Karlstadt, die andere Hälfte in Iphofen oder Gerolzhofen aufhalten soll, bis die Situation wieder geklärt ist. Die Ausweisung der Würzburger Bürger nach Karlstadt ist als Strafe bereits früher belegt.
Petrus von Bischofsheim legt dem Domkapitel von Würzburg die Einkünfte und die Verteilungen über das Amt in Ochsenfurt, Iphofen, Bernheim, Frickenhausen und Kitzingen vor.
Hans von Uffenheim hat vom Würzburger Bischof Albrecht II. von Hohenlohe auf Lebenszeit Güter in und um Iphofen erhalten. Diese sollen nach seinem Tod an das Stift zurückfallen.
Das Hochstift Würzburg verpfändet Gerlach von Hohenlohe und anderen Adeligen für 30000 Pfund Heller unter anderem die Städte und Festungen Iphofen, Gerolzhofen und Haßfurt.
Bei den vom Würzburger Domkapitel getroffenen Bestimmungen über den Verkauf oder die Verpfändung von hochstiftischen Gütern bis zu einem Betrage von 100000 Pfund Heller wird auch die ein Jahr vorher vollzogene Verpfändung der "slozze" Iphofen, Gerolzhofen und Hassfurt an Gerlach von Hohenlohe und andere Adlige angesprochen.