König Wenzel nimmt sein Schutzprivileg für die Städte des Hochstifts praktisch wieder zurück.
Die Würzburger Städte verbinden sich mit Dietrich von Thüngen zur gegenseitigen Hilfeleistung gegen den Bischof.
Geistlichkeit, Adel und Städte des Hochstifts Würzburg schließen einen Bund auf fünf Jahre.
Geistlichkeit, Adel und Städte des Hochstifts Würzburg schließen einen Bund auf fünf Jahre.
Die Städte Würzburg, Karlstadt, Neustadt, Mellrichstadt, Fladungen, Meiningen, Königshofen, Ebern, Haßfurt und Gerolzhofen verbünden sich mit dem Grafen Heinrich von Henneberg.
Im Sommer belagert Bischof Gerhard von Schwarzburg mit Ludwig VII. von Bayern-Ingolstadt Haßfurt, ohne die Stadt einnehmen zu können.
König Wenzel trifft Ausführungs- und Erläuterungsbestimmungen zu seinem Schiedsspruch vom 21.1.1398. Diese betreffen den Würzburger Bischof Gerhard von Schwarzburg und verschiedene Städte im Hochstift Würzburg. Unter anderem werden Bestimmungen in Bezug auf die Gefangenen getroffen und auf Schäden, die während der vorausgegangenen Auseinandersetzung entstanden sind.
König Wenzel trifft Nachtrags- und Schlussbestimmungen zu dem Spruch vom 21. Januar 1398: Der Bischof von Würzburg und alle seine Städte sollen weiterhin an alten Rechten, Gewohnheiten und Privilegien festhalten.
Nach der Niederlage bei Bergtheim unterwirft sich auch Haßfurt und verpflichtet sich, Erbhuld zu leisten und keinem Städtebund mehr beizutreten.
Unter dem Würzburger Bischof Johann I. von Egloffstein erhält Haßfurt zwei weitere Jahrmärkte.