König Wenzel nimmt sein Schutzprivileg für die Städte des Hochstifts praktisch wieder zurück.
Geistlichkeit, Adel und Städte des Hochstifts Würzburg schließen einen Bund auf fünf Jahre.
Dietrich von Thüngen zu Reusenberg verbündet sich mit den aufständischen Städten Würzburg, Neustadt a. d. Saale, Mellrichstadt, Meiningen, Königshofen im Grabfeld, Ebern, Seßlach, Fladungen, Haßfurt, Karlstadt und Gerolzhofen zu gegenseitiger Hilfeleistung gegen das Hochstift.
Geistlichkeit, Adel und Städte des Hochstifts Würzburg schließen einen Bund auf fünf Jahre.
Die Städte Würzburg, Karlstadt, Neustadt, Mellrichstadt, Fladungen, Meiningen, Königshofen, Ebern, Haßfurt und Gerolzhofen verbünden sich mit dem Grafen Heinrich von Henneberg.
Im Sommer belagert Bischof Gerhard von Schwarzburg mit Ludwig VII. von Bayern-Ingolstadt Haßfurt, ohne die Stadt einnehmen zu können.
König Wenzel trifft Ausführungs- und Erläuterungsbestimmungen zu seinem Schiedsspruch vom 21.1.1398. Diese betreffen den Würzburger Bischof Gerhard von Schwarzburg und verschiedene Städte im Hochstift Würzburg. Unter anderem werden Bestimmungen in Bezug auf die Gefangenen getroffen und auf Schäden, die während der vorausgegangenen Auseinandersetzung entstanden sind.
König Wenzel trifft Nachtrags- und Schlussbestimmungen zu dem Spruch vom 21. Januar 1398: Der Bischof von Würzburg und alle seine Städte sollen weiterhin an alten Rechten, Gewohnheiten und Privilegien festhalten.
Als städtische Beamte sind der Notar, zwei städtische Baumeister und zwei "Gotteshausmeister" genannt, außerdem ein Stadtknecht, drei Flurknechte, ein Viehhirte, ein Schafhirte und eine Gänsehirtin.
Unter dem Würzburger Bischof Johann I. von Egloffstein erhält Haßfurt zwei weitere Jahrmärkte.