Die Miltenberger Häcker legen dem Rat einen "pappyrenen Zettel" vor, um die selbstverfassten Zunftregeln nachträglich zu legitimieren.
Schuhmacher, Löher (Gerber), Sattler und Weißgerber schließen sich zu einer Zunft zusammen, die als gemeinsame Basis Leder herstellt oder bearbeitet.
Der erste lutherische Stadtpfarrer, Johannes Drach aus Wittenberg, scheitert an der Obrigkeit.
Der Mainzer Kurfürst verordnet 1526 zunächst für die am Bauernkrieg beteiligten Gemeinden - die Städte Amorbach und Miltenberg - den Verlust ihrer Gerechtsame und Privilegien.
Der Mainzer Erzbischof Albrecht von Brandenburg und Graf Michael von Wertheim legen Streitigkeiten bei, u.a. wegen des Geleits von Freudenberg nach "Birstat" und von Miltenberg sowie wegen Steuer und Bede von Wertheim. Die Zentobrigkeit in Miltenberg und Külsheim hat das Hochstift Mainz.
1527 erlässt der Mainzer Kurfürst für Miltenberg und Klingenberg die sog. Albertinische Verordnung, die den bürgerlichen Freiheitsraum zugunsten der herrschaftlichen Direktiven erheblich einschränkt.
Seit 1527 werden die zwölf Rats- und Gerichtspersonen vom erzbischöflichen Landesherrn auf Lebenszeit eingesetzt, lediglich drei Kandidaten darf der Rat zur Ergänzung vorschlagen. Auch die Bürgermeisterverfassung wird 1527 beseitigt.
Das Mainzer Landrecht gilt für alle Städte des Mainzer Kurstaates.
1547 zählt Miltenberg 380 Bürger.
Das Erzstift Mainz führt einen Guldenzoll in Miltenberg ein; dagegen, sowie gegen das prätendierte Stapelrecht in Miltenberg und gegen die geplante Sperrung des Mains Richtung Wertheim erhebt sich Protest.