Ulmann Stromer, Ratsherr in Nürnberg, berichtet in seinem zwischen 1362 und 1401 verfassten "puchel von meim gesleht" über die Zwangsbesteuerung der Städte Ulm, Windsheim, Nürnberg, Rothenburg o. d. Tauber und Weißenburg durch Kaiser Karl IV.
König Wenzel schließt einen Landfrieden mit den Städten Nürnberg, Rothenburg o. d. Tauber, Windsheim, Weißenburg und Schweinfurt sowie den Bischöfen von Speyer, Würzburg, Bamberg und Eichstätt, den Pfalzgrafen bei Rhein, den Herzögen von Bayern, dem Burggrafen von Nürnberg und den Landgrafen von Leuchtenberg.
Der Innere und Äußere Rat werden erwähnt.
Arnold von Osterbecke übergibt eine Urkunde des Domkapitels über die jährlich zu leistende Gült.
Es existiert ein Privilegien- und Kopialbuch, angelegt von einem dem Namen nach unbekannten Stadtschreiber, enthaltend die Abschriften von Freiheitsbriefen und Urkunden für Windsheim vom 5.5.1295 bis 13.7.1378.
König Wenzel erlaubt den Bürgermeistern, dem Rat, den Bürgern und Einwohnern seiner Stadt zu Windsheim, auf dem Berg, genannt Kerbergk, den Steinbruch innezuhaben und zu nutzen, damit sie ihre Stadt mit Mauern und Gräben befestigen, bessern und bauen können.
Hafner und Tuchmacher werden genannt.
Windsheim nimmt an der Fehde des schwäbisch-fränkischen Städtebunds gegen den Landadel teil.
Ulrich von Hohenlohe bekennt, dass er und seine Erben den Städten Rothenburg o. d. Tauber, Windsheim, Dinkelsbühl, Hall, Heilbronn, Wimpfen und Weinsberg 15000 rheinische Gulden vor dem nächsten Weißen Sonntag (28.2.) über zehn Jahre unter jährlicher Verzinsung von 12 Prozent auf Martini zahlen. Ab dem 28.2.1384 verbündet sich Ulrich von Hohenlohe dann auch auf zehn Jahre mit dem schwäbischen Städtebund, in dem unter anderem auch die Reichsstädten Nürnberg, Rothenburg o. d. Tauber, Schweinfurt, Weißenburg und Windsheim Mitglied sind.
Nürnberg wird in den Schwäbischen Städtebund aufgenommen, in dem sich u.a. auch Hall, Rothenburg, Dinkelsbühl, Windsheim und Weißenburg befinden.