Wendel von Riedern erhält ein Drittel des Zehnts von Külsheim als rieneckisches Lehen.
Külsheim wird als "Cullesheim" erwähnt.
Külsheim gehört zum Erzbistum Mainz.
Ein mainzisches Gut in Külsheim ("villa in Kulshem") ist an die Grafen von Wertheim um 500 Mark verpfändet.
Külsheim erhält von König Adolf von Nassau das Stadtrecht von Frankfurt am Main.
Der Schultheiß wird aus der eigentlichen Stadtverwaltung verdrängt. Der Rat, bestehend aus meist zwei Bürgermeistern und zwölf Ratsherren, übernimmt die Führung der Stadt.
Graf Poppo von Eberstein verpfändet dem Mainzer Erzbischof Peter von Aspelt seine Mühle in der Burg Widdern gegen Einkünfte von 20 Pfund Hellern, die ihm als Burglehen in Külsheim übertragen waren. Diese Einkünfte sollen er und seine Erben nun als Burglehen von der Mühle beziehen.
Der Mainzer Erzbischof Gerlach von Nassau, der Würzburger Bischof Albrecht II. von Hohenlohe, die Grafen Ludwig der Ältere und Ludwig der Jüngere von Öttingen, Kraft und Gerlach von Hohenlohe, die Grafen Gerlach und Johann von Rieneck und Gottfried von Brauneck treffen Vereinbarungen über Sicherheit und Geleit der Augsburger Kaufleute und Einwohner in ihren Gebieten. Dabei wird der Straßenverlauf angegeben, u.a. über Miltenberg, Külsheim, Tauberbischofsheim, Grünsfeld, Aub, Feuchtwangen und Dinkelsbühl.
Külsheim und Freudenberg erhalten Abgaben vom Kloster Bronnbach für die Nutzung von Schafweiden. Das Kloster gibt Külsheim jährlich 13 Schilling, vier Heller, 13 Brote und vier große Käse, Freudenberg vier Schilling (zu sechs Pfennigen), 20 Brote, ferner dem Wächter ein Brot und einen kleinen Käse oder einen Pfennig.
Burggraf Friedrich von Nürnberg überträgt den halben Zehnten zu Külsheim an das Kloster Birkenfeld. Zuvor war dieser Eigentum des Friedrich Geiling aus Illesheim gewesen.