Bestimmungen zum Kiliansgeleit: Jährlich durch einen fürstlichen Diener Würzburgs am Abend Kiliani (7. Juli) öffentlich ausgerufen. Jedem, der die Kiliansmesse besuchen will, wird Frieden und Geleitschutz zugesagt. Davon ausgenommen sind mit der Reichsacht belegte Personen, bekannte Feinde des Stifts, wer dem Stfit und seinen Verbündeten geschadet hat, wem der Zutritt zur Stadt Würzburg verboten ist oder mit dem Interdikt belegt ist. Außerdem sind vom Zugang zur Stadt alle Verbreiter ketzerischer Lehren und Schriften sowie alle nicht in Würzburg wohnhaften Juden ausgeschlossen.