Bischof Johann von Grumbach erklärt Kaiser Friedrich III., dass er aufgrund seiner Verpflichtungen im Hochstift und wegen des weiten und gefährlichen Weges nicht persönlich an den Kaiserhof kommen und die Regalien persönlich empfangen könne. Daraufhin bekommt er von Kaiser Friedrich III. einen Brief, in welchem er ihm alle Regalien des Hochstifts mit allen Lehen und Weltlichkeiten verliehen bekommt. Dazu gehören weiter jegliche Mannschaften, Herrschaften und Lehenschaften mit ihren Würden, Rechten, Zierden, Landgerichten und zugehörigen Gerichten. Der Bischof erhält zudem das Recht, den Bann auszusprechen, jedoch nach den Gepflogenheiten des Reiches und dessen gebräuchlichen Rechten.